Wie das Jobcenter Sigmaringen rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung in Corona-Zeiten erlässt.
Für eine oder für alle?
von Karin Burger
Ein Fahrrad für den Fisch, Tomaten für die Insel Reichenau oder ein Kamm für Oliver Welke: Für Kritiker möglicherweise konsensfähig ist all das ähnlich überflüssig wie die Eingliederungsvereinbarung (EGV) für Hartz-IV-Bezieher. Trotzdem oder gerade deshalb besteht die gesetzliche Verpflichtung der Jobcenter, mit allen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine solche EGV abzuschließen. Geregelt werden soll dabei, welche Bemühungen der Hilfeempfänger erbringen muss und mit welchen Leistungen das Jobcenter ihn unterstützt. Der Gesetzgeber legt großen Wert auf die Freiwilligkeit dieser sogenannten Vereinbarung, die in Tat und Wahrheit alles andere als freiwillig ist. In vielen Fällen kommt sie dem Diktat sehr nahe. Denn: Wer die EGV nicht „freiwillig“ unterzeichnet, dem wird sie als Verwaltungsakt aufgezwungen.