Polizei macht Kölner Kölner Montagsdemonstration mundtot

Quelle: linkezeitung.de

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Stecker vom offenen Mikrofon gezogen

Seit 2004 gibt es montags auf dem Roncalliplatz neben dem Kölner Dom zwischen 18 und 19 Uhr die Montagsdemonstration gegen „Hartz IV“ – Gesetzgebung, Sozialabbau und Mißstände aller Art. Kernstück ist das „offene Mikrofon“, an welchem Demonstrant/inn/en und Passant/inn/en sich öffentlich dazu äußern können.
Am 9. Januar 2012 wurde von Polizeihauptkommissar Timmermann ein Verbindungsstecker des Verstärkers vom Mikrofon gezogen. Weil die Anmelderin nach seinen Aufforderungen das Gerät nicht selbst ausgeschaltet hatte, wird sie eine Anzeige erhalten. Am 16. Januar 2012 wurde den Montagsdemonstrant/inn/en wieder von drei Polizeibeamten der Betrieb des offenen Mikrofons untersagt.
Die Kölner Polizei schränkt mit Bezugnahme auf das Landesimmissionsschutzgesetz das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ein. Nach über 7 Jahren, in denen die Kundgebung wöchentlich in dieser bewährten Form stattfand sollen das offene Mikrofon ausgeschaltet, die Montagsdemonstration mundtot gemacht werden.

Hartz IV-Betroffene vergeben Schulnoten für das Jobcenter in der StädteRegion Aachen

Der Umfragebericht Unabhängige „Kundenzufriedenheitsumfrage“ der Initiative ‚Netzwerk SGB II Aachen‘ wurde heute, am 6. Januar 2012, dem Jobcenter vorgelegt.
Umfragebericht (PDF 1,2 MB)

Aus dem Bericht: Im Vergleich zur offiziellen Auswertung der Jobcenter geben die von der Initiative Netzwerk SGB II Befragten deutlich schlechtere Beurteilungen. Bei der Gesamtbewertung wurde von 55 % mit der Note 4, 5 oder 6 bewertet.

„Kunden“ fühlen sich durch Ton und Ausdrucksweise in den Jobcenter-Geschäftsstellen abgewertet und nicht mit Respekt behandelt. Zitat: “Man kommt sich vor wie ein Bittsteller“. „Man vermisst schon den ganz normalen Anstand“. Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden demnach zwar als Kunde bezeichnet, aber im Vergleich zum Kundenstatus in der Geschäftswelt nicht als solche behandelt.

Kenntnis von einer Beschwerdestelle beim Jobcenter haben laut Umfrage nur 15 %.

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Zeitung: Hartz IV-Satz könnte auch 2013 um 10 Euro angehoben werden

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Frankfurt – Für Hartz IV-Bezieher soll auch im nächsten Jahr der Regelsatz um mindestens zehn Euro steigen. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ in ihrer heutigen (Samstagausgabe) Ausgabe. Die Erhöhung ergäbe sich aus einer bisher unbeachtet gebliebenen Passage in dem von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungsgesetz. Darin wird davon ausgegangen, dass der Regelsatz 2013 von heute 374 Euro mindestens auf 384 Euro steigen wird. Mit dieser Anhebung wird in dem Gesetz die für 2013 und 2014 geplante schrittweise Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags begründet, so die Zeitung.
Zwischen den Hartz IV-Bezügen und dem steuerlichen Grundfreibetrag besteht eine enge Beziehung. Demnach definieren der monatliche Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten das sogenannte Existenzminimum. Laut Verfassung darf das Existenzminimum bei Erwerbseinkommen nicht besteuert werden, was durch den Grundfreibetrag gewährleistet sein soll. Wenn das Existenzminimum beispielsweise durch Preissteigerung wächst, dann muss das durch steuerliche Freibeträge angepasst werden, was bei Steuerzahlern zu einer Entlastung führt.

In der Gesetzesbegründung des Steuersenkungsgesetzes heißt es: „Eine Erhöhungsnotwendigkeit des Grundfreibetrags ergibt sich schon durch den im Sozialrecht seit diesem Jahr geltendem neuen Fortschreibungsmechanismus für die Regelbedarfe“. Das bedeutet, dass durch die Neuberechnung des Regelsatzes, der seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr an der Rentenanpassung orientieren darf, sondern an den  Nettolöhnen und Preissteigerungen, ergib sich für 2013, dass das Existenzminimum um jährlich 10 Euro steigen wird. Derzeit liegt da Existenzminimum bei 7.896 Euro und der Grundfreibetrag beträgt 8.004 Euro ab dem Steuern bezahlt werden müssen.

mb