Seit dem 1.7.2017 gelten neue Pfändungsgrenzen und Freibeträge, auch beim P-Konto.
Der P-Konto Grundfreibetrag steigt auf 1.139,99 Euro im Monat, die Pfändungsgrenze auf 1139,99 Euro.
Weiteres entnehmt ihr bitte aus den Links…
Seit dem 1.7.2017 gelten neue Pfändungsgrenzen und Freibeträge, auch beim P-Konto.
Der P-Konto Grundfreibetrag steigt auf 1.139,99 Euro im Monat, die Pfändungsgrenze auf 1139,99 Euro.
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Am Montag, 17. Juli 2017 findet in Bonn keine sozialrechtliche Beratung des Erwerbslosenforum Deutschland statt.
Nächste Beratung wieder am Montag 24.07.2017
Der nicht nur vom Verfasser dieses Artikels erlebte Widerspruch in der aktuellen Beratungspraxis des Jobcenters besteht darin, dass die hierarchisch organisierte Verwaltung sich nicht als dienend bezüglich der Beratungs- und Zielerreichungsprozesse versteht, sondern umgekehrt, Beratungsprozesse den Verwaltungsimperativen untergeordnet werden. Vermeintliche Wege zur Zielerreichung der Integration in Arbeit werden in der Hierarchie der Steuerungskette umdefiniert zu eigenen Zielen, beispielweise durch quantifizierte Vorgaben zu Kontaktdichte, zur Maßnahmebelegung, zum Erstellen von Vermittlungsvorschlägen, zur Quotierung von Eingliederungsvereinbarungen oder mündlich kommunizierten Weisungen von Führungskräften (z.B: „Kein Kunde verlässt das Haus ohne Maßnahmezuweisung!“). Weiterlesen