Kurzinfos zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten

Der Verein Tacheles-Sozialhilfe e. V. aus Wuppertal hat Kurzinfos zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten zusammen gestellt, die wir gerne übernehmen. Wir bitten darum, dass diese infos breit über Social Media geteilt werden
Hochwassergeschädigte können Leistungsansprüche nach dem SGB II und SGB XII haben. SGB II für Arbeitsfähige und SGB XII für nicht Arbeitsfähige und Altersrentner.

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