Bundesweiter Aktionstag gegen geplante Verschärfungen bei Hartz IV am 2. Oktober

bündnisplakat_smallKampagne „AufRECHT bestehen – keine Sonderrechte im Jobcenter!“ startet

Unter dem Motto „AufRECHT bestehen – kein Sonderrecht im Jobcenter!“ wird am Donnerstag (2. Oktober) in über 30 (1) mit einem Aktionstag die Kampagne gegen die geplanten Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze gestartet. Aufgerufen dazu haben die bundesweiten Netzwerke der Erwerbslosen (2). Unterstützung erhält die Kampagne mittlerweile auch von der Linkspartei und den Piraten. Ziel der Kampagne ist es das Gesetzgebungsverfahren, das unter dem Euphemismus „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts“ bezeichnet wird, bis April 2015 kritisch zu begleiten. Dabei wollen die Initiatoren eine öffentliche Debatte gegen diese Verschärfungen erreichen. „Sollten die mittlerweile bekannt gewordenen Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe durchkommen, würde das bedeuten, dass wir ab dem nächsten Frühjahr im Sozialrecht dann ein Zweiklassenrecht hätten, wobei Erwerbslose dann Sondergesetzen unterliegen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Bereits jetzt bestehen zahlreiche Schwierigkeiten, seine rechtmäßigen Leistungen zu erhalten. Für die bundesweiten Erwerbslosennetzwerke sind das keine Ausnahmen. Immerhin sind 35 Prozent aller eingelegten Widersprüche erfolgreich. Das sind jeden Monat 21.000 erfolgreiche Widersprüche. Bei den Klagen sind es dann nochmal 44 Prozent oder rund 5.000 erfolgreiche Klagen jeden Monat.

Dabei geht es an dem Aktionstag auch um die gegenwärtigen Schwierigkeiten, die Erwerbslose haben, um ihre rechtmäßigen Leistungen zu erhalten. Immerhin sind 35 Prozent aller Widersprüche erfolgreich. Das sind jeden Monat 21.000 erfolgreiche Widersprüche. Bei den Klagen liegt die Erfolgsquote sogar bei 44 Prozent, das sind rund 5.000 Gerichtsentscheidungen jeden Monat.

Geht es nach den 36 Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, müssen sich Hartz IV-Beziehende auf vieles gefasst machen. Danach sollen Daten häufiger abgeglichen werden, Umzüge erschwert und Erstattungsansprüche gegen Behörden gekappt werden. Alleinerziehende deren Kinder den anderen Elternteil besuchen müssen mit Leistungseinbußen rechnen. Zudem müssen sich Hartz IV-Beziehende auf Mietkürzungen einstellen, da Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, dass diese die Miete und Heizkosten für ihr Gebiet pauschalieren. Dabei ist es dann egal, ob man in einer gut isolierten Wohnung wohnt oder in einem kalten Verschlag. Bisher werden Miete und Heizkosten getrennt gewährt, weil es unterschiedlichen Heizverbrauch gibt.

Kaum hinnehmbar ist ein Vorschlag, wonach Hartz IV-Beziehende damit rechnen müssen, dass sie ihre erhaltenen Hartz IV-Leistungen zurück zahlen müssen, wenn das Jobcenter zur Auffassung gelangt ist, dass sie sich nicht genug um Arbeit bemüht haben. Die Rückzahlung soll dann schon während des Leistungsbezug mit einem Abzug von 30 Prozent der Leistungen einsetzen. „Damit sind dann endgültig den Niedrigstlöhnen alle Türen geöffnet, denn Hartz IV-Bezieher fallen bei einer Arbeitsaufnahme nicht unter den zukünftigen Mindestlohn. Und wer bestimmt eigentlich, dass man sich nicht genügend um Arbeit bemüht hätte“, fragt Frank Jäger von Tacheles e.V.

Auch die wenigen positiven Vorschläge, die die Bundesarbeitsministerin vorab schon als echte Verbesserungen für Erwerbslose öffentlich gefeiert hatte, drohen wieder unter zugehen. So schießt die Union vehement gegen Nahles Plan, dass 2006 eingeführte verschärfte Sanktionsrecht von unter 25jährigen wieder abzuschaffen. Bereits beim ersten Verstoß werden den jungen Menschen für drei Monate 100 Prozent der Leistungen abgezogen und beim zweiten Verstoß wird auch keine Miete mehr bezahlt. Die Folge war, dass zahlreiche junge Menschen deshalb in die Obdachlosigkeit gerieben wurden.

Positiv bleibt allenfalls, dass zukünftig die Miete bei Sanktionen nicht mehr gekürzt werden soll und das der Sozialleistungsbezug grundsätzlich pfändungsfrei werden soll.

 

„Die Vorschläge sind unserer Meinung keine Vereinfachung. Sie dienen eher dazu, dass die schon jetzt zahlreichen rechtswidrigen Entscheidungen der Jobcenter nachträglich legitimiert werden. Im Übrigen kann die Gewährung von Sozialleistungen niemals einfach sein, da es immer um den Umstand des Einzelfalls gehen muss. Aber genau darum geht es der Bundesregierung – das Wegsehen vom Einzelfall“, so Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland.

(1) http://www.aufrecht-bestehen.de/termine/20140919112.html

(2) Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), Erwerbslosen Forum Deutschland, Netzwerk und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Initiative Soziales Europa, Tacheles e.V. Wuppertal und ver.di-Erwerbslosen.

CSU-Bundestagsabgeordneter bezeichnet Erwerbslose als „faule Grippel“

MDB Stephan Stracke (CSU)

MDB Stephan Stracke (CSU)

Erwerbslosen Forum Deutschland verlangt Rüge durch den Bundestagspräsident

Berlin – In der heutigen Plenarsitzung des deutschen Bundestags hat der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke junge Erwerbslose als „faule Grippel“ verunglimpft. Das Wort „Grippel“ kennen anscheinend nur Insider aus dem Allgäu. Jeder andere versteht darunter „Krüppel“. Nach einer Lobeshymne auf deutsche Arbeitsgeber, die angeblich für beste Ausbildungsplätze sorgen würden, sagte Stracke wörtlich: „ Es nutzt nichts noch so viele Hilfesysteme zu implementieren, bereit stehen zu haben, wenn man halt ein fauler Grippel ist und einfach nicht arbeiten will.“ (1) Einzig die Linken-Abgeordnete Katja Kipping kritisierte ihn dafür heftig und macht deutlich, dass auf sieben Ausbildungsplatzsuchende nur ein Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen würde. Nach ihrer Rede stellte Stracke nochmal seine Position dar und sagte, dass „Grippel“ ein „bayrisch-allgäuischer Slang“ ist…“Das ist jemand, der beispielsweise zurückhaltend seiner Arbeit, äh, nachgeht“(2)

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

Stephan Stracke hat m. E. bewusst diese Verwechselung ins Spiel gebracht, um auf junge Erwerbslose einzudreschen. Schließlich stehen ja Verschärfungen im Bereich Hartz IV an und da ist es gut, wenn man direkt Sündenböcke herzaubert, um die Verschärfungen zu rechtfertigen. Selbst Wikipedia kennt dieses Wort nicht und es ist davon auszugehen, dass wirklich nur Insider dieses Wort kennen. Da nützt auch nicht seine anschließende Richtigstellung, dass natürlich keine Krüppel gemeint wären, sondern junge Erwerbslose, die keinen Ausbildungsplatz gefunden hätten und deshalb faul seien. Alleine dafür hätte er schon gerügt werden müssen, wenn man junge erwerbslose Menschen so verunglimpft.

Unsere herrschende Politik braucht anscheinend immer wieder Typen wie Westerwelle, Sarrazin und jetzt auch Stracke, die Erwerbslose diffamieren. Gesellschaftpolitisch ist so etwas unwürdig.“

 

Wortwörtliche Passage von Stephan Stracke:

(1) „Es nützt nichts noch so viele Hilfesystem zu haben, wenn man halt einer fauler Grippel ist und einfach nicht arbeiten will, sondern dann muss man ihn entsprechend ertüchtigen und die notwenigen Sanktionen notfalls auch ausüben, um in diesen Bereich auch Jungendliche den richtigen Weg zu führen.“

(2) „Das was ich gesagt habe ist vielleicht ein bayrisch-allgäuischer Slang, in dem Bereich, wenn man von einem ,faulen Grippel‘ spricht. Es ist kein Krüppel, sondern ein ,Grippel‘. Das ist jemand, der beispielsweise zurückhaltend seiner Arbeit, äh, nachgeht. Und das war gemeint und keine in irgend einer Art und Weise Verunglimpfung, so wie Sie (Abgeordnete Katja Kipping) verstanden hatten, äh, und äh, deswegen, äh, bitte ich hier dies entsprechend zur Kenntnis zu nehmen.“

Aufruf zur solidarischen Unterstützung und Teilnahme des Wuppertaler Zahltages am Montag 1. September

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir rufen zur solidarische Unterstützung des „Zahltages“ von Tacheles e. V. in Wuppertal am September. Die Polizei hat den Protest am Jobcenter verboten, da dieser sich auf einen privaten Grundstück befindet. Das kann natürlich hingenommen werden, denn so würde jeder Protest in Zukunft unterbunden, da sich viele Plätze und Einrichtungen in Deutschland im privaten Besitz befinden. Das Jobcenter ist aber nun mal ein öffentliches Gebäude und in öffentlichen Gebäuden muss Protest erlaubt sein. Spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, wonach auf dem privaten Frankfurter Flughafengelände sehr wohl Protest gegen die Abschiebung von Flüchtlingen erlaubt ist, muss dies erst recht am Wuppertaler Jobcenter erlaubt sein.

Tacheles hat inzwischen Eilklage beim Verwaltungsgericht erhoben. Aber egal wie es ausgeht, wir sollten am Montag zahlreich erscheinen. Das gilt besonders für unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Ruhgebiet und den angrenzenden Städten von Wuppertal.

Auch aus Bonn wird eine Delegation kommen und wir lassen dafür die – für viele Menschen wichtige – Beratung ausfallen. Ich hoffe, dass die Betroffenen dafür Verständnis haben. Dann beraten wir halt in Wuppertal mit und lassen uns unseren berechtigten Protest nicht nehmen.

Herzliche Grüße

Die Redaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland

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Weitere Infos aus dem Sondernewsletter von Harald Thomé von gestern Abend

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

ich möchte über die neuesten Entwicklungen zum Wuppertaler Zahltag am 1.September berichten:

+++ Die Wuppertaler Polizei hat die Tacheles – Protestation vor dem

+++ Wuppertaler Jobcenter verboten +++ Gegen die Verbotsverfügung hat

+++ Tacheles nun (Eil)klage eingelegt +++

 

Für den 1. September hat der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles e.V. zu einer Protestkundgebung vor einem Wuppertaler Jobcenter aufgerufen. Die Polizei hat für diese Versammlung eine Verbotsverfügung erlassen und begründet diese über die Privatheit des Grundstückes, welches aber öffentlich und hoheitlich genutzt wird.

Der Zahltagprotest richtet sich gegen die untragbaren Zustände im Wuppertaler Jobcenter, gegen die geplanten Rechtsverschärfungen im nächsten Jahr und nunmehr auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit vor öffentlichen Gebäuden.

Das Jobcenter hat sich in privaten Räumen eingemietet, der private Grundstückseigentümer und der Jobcenterleiter, der ja mit Adressat der Kritik ist, verbitten sich den Protest mit Verweis auf das private Grundstück. Die Polizei sagt, es gilt kein Versammlungsrecht auf privaten Grundstücken. Wir sagen es gibt dieses Recht und haben am 26.8. gegen die Polizeiverfügung Eilklage eingelegt.

 

Vor dem Hintergrund, dass immer mehr öffentliche Einrichtungen sich in private Objekte einmieten hat diese Auseinandersetzung grundsätzliche Bedeutung.

 

Allerdings dürfen vor der Verbotsverfügung die konkreten Umstände, die uns zu dem Protest veranlassen nicht in den Hintergrund geraten. Der Protest richtet sich gegen die Rechtlosstellung von Leistungsberechtigten im Wuppertaler Jobcenter, die langen Bearbeitungszeiten, die mangelhafte Bescheidung, den rüden Umgangston, den stetigen Verlust von Unterlagen und die zu niedrigen Mietobergrenzen in Wuppertal. Außerdem soll damit der erste Aufschlag von bundesweiten Protesten gegen die geplanten Gesetzesverschärfungen unter dem Titel „Rechtsvereinfachungsgesetz“ gemacht werden.

 

Wir rufen zur massenhaften Teilnahme am Protest vor dem Wuppertaler Jobcenter am 1. Sept. ab 8 Uhr auf. Es wäre super, wenn uns ganz viele Menschen unterstützen und sich mit gegen Jobenterschikanen aussprechen und für Versammlungsfreiheit vor Ort eintreten!!!

 

Materialien dazu:

 

Artikel und dem Zahltagaufruf: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1697/

 

Tacheles Presseerklärung vom 27.8. zur polizeilichen Verbotsverfügung: http://www.njuuz.de/beitrag27117.html

 

Kampagne gegen zu geringe Unterkunftskosten in Wuppertal: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1686/

 

Artikel in ND vom 27.08.: http://www.neues-deutschland.de/artikel/943772.zahltag-vor-jobcenter-untersagt.html

 

Artikel in Junge Welt vom 27.08.: http://www.jungewelt.de/2014/08-27/044.php und vom 26.8.: http://www.jungewelt.de/2014/08-26/027.php

 

So, das war es mal für heute,

mit besten und kollegialen Grüßen

 

Harald Thomé

AufRecht bestehen -: Kein Sonderrecht im Jobcenter

es wird mal wieder Zeit für eine Kampagne von Erwerbslosen. Deshalb heute ein Sondernewsletter.

AufRECHT bestehen-: Kein Sonderrecht im Jobcenter!

Wir haben dazu eine Website eingerichtet: http://www.aufrecht-bestehen.de und auf Facebook ebenfalls eine Präsenz: https://www.facebook.com/aufrechtbestehen. Dort kann auch diskutiert werden. Afu der Website könnt Ihr Euch auch für einen Newsletter eintragen und Ihr werdet regelmäßig über den neusten Stand der Dinge informiert.

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AufRECHT bestehen:

Kein Sonderrecht im Jobcenter!

Macht mit! Beteiligt euch!

*   Missstände im Jobcenter öffentlich machen und überwinden!

*   Drohende Verschlechterungen im SGB II („Rechtsvereinfachung“) verhindern!

*   Würde und Recht durchsetzen –

das ist ja wohl das Mindeste!

 

mit gemeinsamen, phantasievollen und auf konkrete Erfolge ausgerichtete Aktionen wollen wir die Missstände in den Jobcentern öffentlich machen. Wir wollen konkrete Verbesserungen für Leistungsberechtigte durchsetzen und drohende Verschlechterungen im Rahmen der so genannten „Rechtsvereinfachung im SGB II“ verhindern.

Dies haben 60 VertreterInnen von örtlichen Erwerbsloseninitiativen aus unterschiedlichen Netzwerken auf der KOS-Tagung Mitte Juni in Lage-Hörste verabredet.

Unsere Forderungen werden umso mehr Kraft entfalten, je mehr Menschen sie tatkräftig unterstützen.

Wir rufen daher alle örtlichen Erwerbslosengruppen auf, sich mit eigenen Aktivitäten vor Ort an der Kampagne zur Praxis der Jobcenter zu beteiligen. Mehr dazu: http://www.aufrecht-bestehen.de/kampagne/2014072731.html

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Aufruf zur Kampagne

 

AufRECHT bestehen:

Kein Sonderrecht im Jobcenter!

 

Das „Hartz-IV“-Gesetz macht Erwerbslose und AufstockerInnen zu BürgerInnen zweiter Klasse. Ihre Rechte sind im Vergleich zu anderen Sozialleistungsbeziehenden deutlich eingeschränkt worden. Vielfach verweigern die Jobcenter aber sogar Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht und begehen damit täglich Rechtsbruch. Diese Praxis will die Bundesregierung unter dem zynischen Schlagwort „Rechtsvereinfachung“ noch verschärfen.

 

„Rechtsfreier Raum Jobcenter“:

Wie sieht der Alltag im Jobcenter aus?

• „Für Sie sind wir hier nicht zuständig.“ • „Ihre Unterlagen sind nicht vollständig, kommen Sie wieder, wenn Sie alles beisammen haben. Vorher gibt es keinen Termin.“ • „Ihr Kind ist ja noch gar nicht geboren. Wer weiß, ob das überhaupt was wird.“

 

In dieser Atmosphäre, die von vielen als bedrückend und entwürdigend erlebt wird, zeigt sich die Haltung: Wer arm ist, hat faktisch weniger Rechte.

Die Missstände in den Jobcentern haben strukturelle Ursachen: Zu wenig Personal, unzureichende Ausbildungen für die Arbeit im Jobcenter und interne Anweisungen von oben führen dazu, dass sich Leistungsberechtigte als Bittsteller und Bürger/-innen zweiter Klasse fühlen.

Das Ziel der genannten Schikanen liegt auf der Hand Hartz-IV-Bezug soll so unbequem wie möglich gemacht werden. Mittellose und einkommensarme Menschen sollen von vornherein abgeschreckt werden, Leistungen zu beantragen. Rechtsansprüche auf Existenzsicherung werden auf diese Weise in großem Stil verwehrt. Mit der herrschenden Gewährungspraxis der Jobcenter kann bei denjenigen viel Geld eingespart werden, die ohnehin nichts haben. Es handelt sich mithin um Kürzungen von Sozialleistungen, für die kein Gesetz geändert werden muss – sie werden von den Behörden vor Ort in Eigenregie vollzogen.

 

Noch nicht das Ende der Fahnenstange!

Zurzeit werden Änderungen am Hartz-IV-Gesetz diskutiert, die den harmlos daherkommenden Titel: „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ tragen. Zwei Beispiele:

Stellt ein Sozialgericht fest, dass ein Jobcenter Leistungen zu Unrecht verweigert hat, dann soll der Zeitraum abermals verkürzt werden, für den das Geld nachgezahlt werden muss.

Die Jobcenter sollen noch leichter und auch ohne Bescheid von bewilligten Leistungen einen Teil des Geldes einbehalten und mit eigenen Rückforderungen verrechnen dürfen. In diesen Fällen wird also noch nicht einmal das ausgezahlt, was offiziell als Existenzminimum gilt. Weiterlesen:… http://www.aufrecht-bestehen.de/aufruf/201407275.html

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Weiteres Kampagnenmaterial:

Extra-Ausgabe: Kampagne zur Praxis in den Jobcentern (A-Info 167, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosen) http://www.aufrecht-bestehen.de/wp-content/uploads/2014/07/a-info_167_final.pdf

Kampagnenleitfaden

http://www.aufrecht-bestehen.de/wp-content/uploads/2014/07/kampagnenleitfaden22072014.pdf

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Über die bevorstehende Änderung des SGB II („Rechtsvereinfachung“) informieren wir Euch hier: http://www.aufrecht-bestehen.de/aenderung-sgb-ii/2014072726.html

Wie Ihr mitmachen könnt und das selbst in sehr kleinen Gruppen, erfahrt Ihr hier:

http://www.aufrecht-bestehen.de/category/mitmachen

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Soweit für heute. Wir freuen uns, wenn Ihr alle zum Gelingen dieser Kampagne beitragt.

Die Redaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland

Hartz IV: Lauf Marathon und alles wird gut?

Marathonlauf © Thorben Wengert / Pixelio

Hartz IV: Lauf Marathon und alles wird gut?

Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland ist erstaunt darüber, welche abstrusen Vorschläge jedes Jahr zu Anfang des Jahres durch sogenannte Experten von Politik und Wissenschaft zur Verbesserung der Situation von Hartz IV-Beziehenden gemacht werden. So hat der Vizedirektor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Ulrich Walwei, gegenüber der „WELT“ angeregt, dass Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel für einen Marathonlauf (42,195 Kilometer) trainieren könnten. Damit könne das oft angeschlagene Selbstvertrauen durch soziale Aktivierung wieder aufgebaut werden.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

„Entweder sind es Nachwehen des Silvesterkaters oder aber der stellvertretende Direktor des wissenschaftlichen Institut der Bundesagentur für Arbeit (IAB), Ulrich Walwei sieht für 2014 seine Funktion als Ersatz-Super-Nanny mit pseudowissenschaftlichen Anstrich. Lauf Marathon und alles wird gut? Ob Ulrich Walwei auch bedacht hat, dass der in Hartz IV täglich vorgesehen Betrag für Ernährung und Getränke in Höhe von ca. 4,80 Euro (Erwachsener) bei diesen sportlichen Höchstleistungen zu extremer Unterernährung und somit ernsthaften gesundheitlichen Schädigungen führt, wissen wir nicht. Wissenschaftlich hat er jedenfalls zu kurz gedacht“.

Kontakt: Martin Behrsing (0160/99278357)