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Ergänzendes Sozialgeld Erwerbstätige mit sehr geringem Einkommen können
ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen. Denn im Gesetz steht nicht, dass nur
Arbeitslose hilfebedürftig sind, sondern alle Erwerbsfähigen, die ihren Lebensunterhalt
nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. |
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