Die Sozialhilferegelsätze sind mit dem Gesetz zur
Einordnung der Sozialhilfe in das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) vom 27.Dezember 2003 und
der Regelsatz Verordnung vom 03. Juni 2004 geändert worden. Ein Schwerpunkt der
Gesetzesänderungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt war die weitgehende Abschaffung
der einmaligen Leistungen für teure Gebrauchsgüter und Dienstleistungen. Hier finden Sie
die häufigst gestellten Fragen und ihre Antworten im Umgang zu den Veränderungen.
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