Haushaltsgemeinschaft
Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
Etwas anderes als die Bedarfsgemeinschaft ist die so
genannte Haushaltsgemeinschaft. Darum geht es im Alg-II-Antrag in Frage III. Es wird
gefragt, ob weitere Angehörige im Haushalt leben. Gemeint sind Verwandte und
Verschwägerte, z.B. Geschwister, Großeltern, Enkel, Tanten oder Onkel. Warum diese
Frage?
Wenn Sie mit Verwandten oder Verschwägerten zusammen in
einer Haushaltsgemeinschaft leben, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass sie von
diesen unterstützt werden soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet
werden kann. So steht es im Gesetz.
Die Folge: Die Arbeitsagentur kürzt oder
verweigert das Alg II, weil Sie als (teilweise) versorgt gelten!Die Vermutung, dass Ihre
Angehörigen Sie unterstützen, können Sie widerlegen.
Doch der Reihe nach: Wenn Sie mit
Verwandten oder Verschwägerten nur die Wohnung teilen, dann handelt es sich sowieso nicht
um eine Haushaltsgemeinschaft. Die besteht nur, wenn gemeinsam aus einem Topf
gewirtschaftet wird oder mit anderen Worten: Kosten und Einkommen werden untereinander
aufgeteilt.Tipp zum Ausfüllen der Frage III:Eingetragen werden müssen nur Personen, mit
denen Sie verwandt oder verschwägert sind. Sonstige Mitbewohner, etwa in
Wohngemeinschaften, spielen keine Rolle.
Wenn Sie mit diesen nur die Wohnung teilen, aber
nicht aus einem Topf wirtschaften, dann stellen Sie dies klar!
Im persänlichen Gespräch bei der Abgabe ihres Antrags und
ab besten auch schriftlich auf einem extra Blatt zum Antrag. Gleiches gilt, wenn Sie von
Verwandten/ Verschwägerten kein Geld oder geldwerte Hilfe erhalten. Stellen Sie auch dies
mündlich und schriftlich klar, um Missverstänisse zu vermeiden. |