sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm
oder 1 Wohnraum mehr.
Die Nebenkosten umfassen alle Kosten für Wasser, Abwasser, Müllgebühr,
Schonsteinfegergebühr, Straßenreinigung jedoch nicht Strom oder Warmwasserzubereitung in
angemessenem Umfang.
Hier ist die Rede von ca. 0,85 / qm Wohnfläche
(Beispiel: 2 Personen Wohnung mit 60 qm = ca. 51,- angemessene NK), dies kann jedoch
regional leicht schwanken. Diese Kosten werden an den bisher gängigen Sozialhilfenormen
angelehnt, können daher auch beim zuständigen Sozialamt erfragt werden.
Die Heizungskosten werden mit ca. 1,- / qm Wohnfläche angesetzt und richten sich
ebenfalls nach gängiger Sozialhilfepraxis der einzelnen Kommunen.
Sofern der Arbeitssuchende ein angemessenes Eigenheim (bis 130qm) oder eine
Eigentumswohnung (bis 120qm) bewohnt, gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit
verbundenen Belastungen (z.B. angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer und
sonstige öffentliche Abgaben, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei
Mietwohnungen, Müllgebühr, Schonsteinfegergebühr, Straßenreinigung). Auch laufende
Leistungen für Heizung werden übernommen. Nicht berücksichtigt werden dagegen
Tilgungsraten. Sie dienen der Vermögensbildung, die nicht mit dem Zweck einer
steuerfinanzierten Fürsorgeleistung vereinbar |