Der 7. Senat des BSG hatte am 7.11.2006 eine Frist bis 30.6.2007 gesetzt, bis der die Fehler in Bezug auf die Individualisierung der Leistungsansprüche abgeändert werden müssen, der 11. Senat hatte (ohne Fristsetzung) am 23.11.2007 eine genauere Aufschlüsselung der KdU verlangt.
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