Anspruchsberechtigter
Personenkreis beim Sozialgeld Anspruchsberechtigt auf Sozialgeld
sind Personen, die mit einem erwerbsfähigen Bedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft
leben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz über eine
bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung
haben
- Zum Kreis der
Anspruchsberechtigten zählen nicht erwerbsfähige Partner
- Kinder des Erwerbsfähigen oder
eines Partners bis zum 15. Lebensjahr
- Kinder des Erwerbsfähigen oder
eines Partners ab dem 15. Lebensjahr*,
- die eine Schule besuchen und dem Grunde nach keinen
Anspruch auf BAFÖG haben oder- in einer Berufsausbildung sind und dem Grunde nach keinen
Anspruch auf BAFÖG oder >Berufsausbildungsbeihilfe haben
* Kinder von Erwerbsfähigen oder Partners ab dem 15. Lebensjahr, die keine Schule
besuchen oder keine Berufsausbildung machen oder an berufsvorbereitenden Maßnahmen
teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Sozialgeld, sondern auf Arbeitslosengeld II. |