Nach dem SGBII werden Mietzahlungen in tatsächlicher Höhe gewährt – soweit sie angemessen sind.
Genau mit Letzterem hat so manches Jobcenter ein Problem, sie können oder wollen einfach keine wirklich schlüssigen Konzepte nutzen. Immer wieder müssen Gerichte einschreiten um dies zu korrigieren und Leistungsberechtigte vor Betrug zu schützen.
Für die Zeit bis Dezember 2013 ist gerichtlich ausgeurteilt, dass die Vorgaben des Märkischen Kreises rechtswidrig waren. Jeder Leistungsberechtigte, der in der Zeit Mietanteile aus der der eigenen Tasche zugezahlt hat, wurde betrogen.
Über die Zeit von Januar 2014 bis Dezember 2017 liegt noch immer keine sozialgerichtliche Entscheidung vor.
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