Keine sozialrechtliche Beratung bis 31.Dezember 2020 in Bonn

Auf Grund der erneuten Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie findet bis voraussichtlich 31 Dezember keine sozialrechtliche Beratung statt. Wir hoffen, dass wir dann am Montag, 4. Januar 2021 wieder von 09.30 – 12.00 eine Beratung anbieten können.

Falls Sie Widerspruch einlegen müssen, können Sie dies vorerst mal formlos machen. Eine Begründung kann später erfolgen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur vier Wochen Zeit haben, um einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss nachweißlich bei der Behörde eingegangen sein. Entweder per Einschreiben mit Rückschein! Oder Per Telefax mit Nachweis des Telefaxes. Weiterlesen