Ab 23.August 2021wieder sozialrechtliche Beratungen

Nach längerer Pause durch den Lockdown und den Sommerferien finden ab dem 23.08.2021 wieder sozialrechtliche Beratungen in der Zeit von 09.30 bis 11.30 statt. Wegen der Coronaschutzverordnung müssen alle die Beratung in Anspruch nehmen wollen geimpft, genesen oder einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Beratung:
09:30 bis 11:30 Uhr
Buschdorferstr. 21 (Jugendheim Lucky Luke)
53117 Bonn – Buschdorf
(erreichbar mit S-Bahn, Linie 16 – Ausstieg Buschdorf oder Buslinie 604 Ausstieg Dellweg)
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Flutkatastrophe: Menschen mit Sozialleistungen und Pfändungsschutzkonto gehen bei Soforthilfe leer aus

Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz müssen morgen einen Erlass gegenüber Banken sofort verordnen

Bonn. Nach Informationen des Erwerbslosenforum Deutschland bekommen Menschen, die die Soforthilfe für die Fluthilfekatastrophe beantragt haben, leer aus. Grund dafür ist, dass diese zusätzliche Hilfe bei den Banken den Pfändungsfreibetrag überschreiten und das Geld für Gläubiger, meistens Inkassofirmen, einbehalten wird. Trotz der zugesagten unbürokratischen Hilfe durch die beiden Landesregierungen werden die dringend benötigten bewilligten Hilfen durch die Banken einbehalten. Grund dafür sei, dass diese finanziellen Soforthilfen nicht dem Pfändungsschutz unterlägen. Weiterlesen

Kurzinfos zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten

Der Verein Tacheles-Sozialhilfe e. V. aus Wuppertal hat Kurzinfos zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten zusammen gestellt, die wir gerne übernehmen. Wir bitten darum, dass diese infos breit über Social Media geteilt werden
Hochwassergeschädigte können Leistungsansprüche nach dem SGB II und SGB XII haben. SGB II für Arbeitsfähige und SGB XII für nicht Arbeitsfähige und Altersrentner.

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Keine sozialrechtliche Beratung bis 31.Dezember 2020 in Bonn

Auf Grund der erneuten Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie findet bis voraussichtlich 31 Dezember keine sozialrechtliche Beratung statt. Wir hoffen, dass wir dann am Montag, 4. Januar 2021 wieder von 09.30 – 12.00 eine Beratung anbieten können.

Falls Sie Widerspruch einlegen müssen, können Sie dies vorerst mal formlos machen. Eine Begründung kann später erfolgen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur vier Wochen Zeit haben, um einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss nachweißlich bei der Behörde eingegangen sein. Entweder per Einschreiben mit Rückschein! Oder Per Telefax mit Nachweis des Telefaxes. Weiterlesen