Flutkatastrophe: Menschen mit Sozialleistungen und Pfändungsschutzkonto gehen bei Soforthilfe leer aus

Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz müssen morgen einen Erlass gegenüber Banken sofort verordnen

Bonn. Nach Informationen des Erwerbslosenforum Deutschland bekommen Menschen, die die Soforthilfe für die Fluthilfekatastrophe beantragt haben, leer aus. Grund dafür ist, dass diese zusätzliche Hilfe bei den Banken den Pfändungsfreibetrag überschreiten und das Geld für Gläubiger, meistens Inkassofirmen, einbehalten wird. Trotz der zugesagten unbürokratischen Hilfe durch die beiden Landesregierungen werden die dringend benötigten bewilligten Hilfen durch die Banken einbehalten. Grund dafür sei, dass diese finanziellen Soforthilfen nicht dem Pfändungsschutz unterlägen.

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosenforum Deutschland:
„Ich erwarte, dass im Laufe des morgigen Tages (Donnerstag, 05.08.2021) beide Landesregierungen einen entsprechenden rückwirkenden Erlass erteilen, wonach diese Soforthilfen im Sinne des zusätzlichen unpfändbaren Einkommens gelten. Es kann nicht sein, dass Menschen, die nichts mehr haben, nunmehr erstmal in ihrer Not zuerst Gläubiger bedienen müssen. Nach unseren Informationen wusste das Innenministerium von NRW schon seit heute über den Zustand durch die Caritas Kreis Euskirchen Bescheid und hatte dennoch noch nichts unternommen. Ich erwarte von Innenminister Herbert Reul, dass dieser morgen sofort handelt. Die Menschen können nicht auf Gerichte verwiesen werden, die die Freigabe der Soforthilfe bei den Banken verfügen können. Die Gerichte sind durch die Flutkataststrophe leider auch nur eingeschränkt verfügbar.“