Im Dezember hatten wir dazu geraten, gegen die ab 01.01.2016 geltenden Regelsätze Widerspruch einzulegen und hatten dazu einen Musterwiderspruch zur Verügung gestellt. Einige Jobcenter waren sehr schnell und haben den Widerspruch erwartungsgemäß abgeschmettert. Sie hielten sich entweder für unzuständig oder wollten keinen Fehler vom Gesetzesgeber erkennen wollten.
Deshalb hatten einige Klagen einreichen müssen um nicht Fristen zu versäumen. Wir hatten Euch angekündigt, dass wir bis Mitte März eine weitere Begründung der Musterklage erfolgen soll. Diese liegt nun vor. Weiterlesen