Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz müssen morgen einen Erlass gegenüber Banken sofort verordnen
Bonn. Nach Informationen des Erwerbslosenforum Deutschland bekommen Menschen, die die Soforthilfe für die Fluthilfekatastrophe beantragt haben, leer aus. Grund dafür ist, dass diese zusätzliche Hilfe bei den Banken den Pfändungsfreibetrag überschreiten und das Geld für Gläubiger, meistens Inkassofirmen, einbehalten wird. Trotz der zugesagten unbürokratischen Hilfe durch die beiden Landesregierungen werden die dringend benötigten bewilligten Hilfen durch die Banken einbehalten. Grund dafür sei, dass diese finanziellen Soforthilfen nicht dem Pfändungsschutz unterlägen. Weiterlesen →