Arge Bonn schmeißt Beistände von Hartz IV-Betroffenen mit Polizeigewalt raus

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Bonn – Die ARGE Bonn hat am Freitag morgen (06.02.2009) mehreren Beiständen von Hartz IV-Betroffenen Hausverbot erteilt und dies unter Zuhilfenahme der Polizei Bonn durchgesetzt. Mehrere Personen hatten am Montag die Sozialrechtsberatung des Erwerbslosen Forum Deutschland aufgesucht, da ihnen zum Teil seit Monaten ihre zustehenden Leistungen verweigert werden.
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Zuvor hatten die Personen mehrfach vergeblich versucht vorzusprechen und wurden immer wieder abgewiesen. Deshalb hatten das Erwerbslosen Forum Deutschland und Mitglieder der Kölner Erwerbsloseninitiative „Die KEAs e.V. sich kurzfristig entschlossen, die Menschen diesmal nicht alleine zu ARGE gehen zu lassen, da man aus Erfahrung wusste, dass in der Regel unter der Zuhilfenahme von rechtskundigen Beiständen die Ansprüche an Ort und Stelle durchgesetzt werden können. Außerdem halten es beide Initiativen für wichtig, dass Erwerbslose sich solidarisieren und mit ihrer Betroffenheit nicht alleine sind. Bei einer Person weigerte sich die ARGE den Antrag auf Leistungen an Ort und Stelle anzunehmen und verweis auf einen Termin am 26. Februar. Die anwesenden Beistände machten etwas deutlicher klar, dass eine Behörde kein Recht hat einen Antrag zu verweigern. Dies schien Anlass für die Bonner Arbeitsgemeinschaft zu sein, von einer gezielten Provokation des Arbeitsablaufes zu sprechen, um so eine Begründung für das Hausverbot zu haben. Zuvor hatten die Personen mehrfach vergeblich versucht vorzusprechen und wurden immer wieder abgewiesen. Deshalb hatten das Erwerbslosen Forum Deutschland und Mitglieder der Kölner Erwerbsloseninitiative „Die KEAs e.V. sich kurzfristig entschlossen, die Menschen diesmal nicht alleine zu ARGE gehen zu lassen, da man aus Erfahrung wusste, dass in der Regel unter der Zuhilfenahme von rechtskundigen Beiständen die Ansprüche an Ort und Stelle durchgesetzt werden können. Außerdem halten es beide Initiativen für wichtig, dass Erwerbslose sich solidarisieren und mit ihrer Betroffenheit nicht alleine sind. Bei einer Person weigerte sich die ARGE den Antrag auf Leistungen an Ort und Stelle anzunehmen und verweis auf einen Termin am 26. Februar. Die anwesenden Beistände machten etwas deutlicher klar, dass eine Behörde kein Recht hat einen Antrag zu verweigern. Dies schien Anlass für die Bonner Arbeitsgemeinschaft zu sein, von einer gezielten Provokation des Arbeitsablaufes zu sprechen, um so eine Begründung für das Hausverbot zu haben.

Nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland hätte es gar nicht soweit kommen müssen, wenn die Behörde sich endlich mal klar machen würde, dass Menschen im Hartz IV-Bezug über keinerlei finanzielle Reserven verfügen. Wenn Zahlungen nicht geleistet werden, bedeutet das für Betroffene oftmals existentielle Notlagen. „Wenn wir Menschen zur ARGE begleiten, machen wir dies bestimmt nicht als eine bewusste Provokation gegen die ARGE, sondern weil es unerträglich ist, wenn Menschen wochenlang hingehalten werden und sich in furchtbaren Notlagen befinden. Aufgabe einer Behörde ist es, sofort Hilfe zu gewähren und nicht abzuwimmeln. Wir prüfen derzeit, ob wir juristische Schritte gegen die Abweisung von Begleitpersonen unternehmen. Weiterhin werden wir prüfen, ob die Bonner Polizei nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel verstoßen hat, indem sie die Abweisung von Beiständen zugelassen hat, obwohl darauf ein Rechtsanspruch besteht. Eine Zurückweisung von Beistände muss schriftlich durch die Behörde erfolgen (§ 13 Abs. 7 SGB X). Der ARGE Bonn scheint es wichtiger zu sein, ihre Macht spielen zu lassen, anstatt den Menschen in ihren Notlagen zu helfen. Wir halten das für einen Skandal“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Drei Beispiele vom Freitag 06.02.2009:

1. So z.B. M. der wegen einer Arbeitsaufnahme von Hessen extra nach Bonn umgezogen war. Leider konnte der Arbeitgeber sein Versprechen nicht halten und musste schon nach kurzer Zeit M. wieder kündigen, da die Auftragslage doch nicht so war, wie er es vorher zugesagt hatte. M. stellte am 11.November vergangenen Jahres einen Antrag auf ALG II. Bisher hat er noch keine Leistung erhalten, weil angeblich Kontoauszüge fehlen würden. Besonders pikant an der Sache ist, dass er genau diese schon zweimal in der Bonner Behörde abgegeben hat. So wurde auch heute wieder Geldleistungen abgelehnt weil genau diese Kontoauszüge fehlen würden. Vielen Rechtsanwälten und Erwerbsloseninitiativen ist es aber bekannt, dass bei den ARGEN laufend Unterlagen nicht auffindbar sind und die Behördenfehler den Betroffenen zur Last gelegt werden. „Wir fragen uns, wie oft den M. denn noch seine Kontoauszüge vorlegen muss. Er ist inzwischen bei Bekannten hoch verschuldet und kann seit November seine Miete nicht mehr bezahlen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sorgte heute aus einem Notfond erstmal dafür, dass M. in den nächsten Tagen nicht verhungern muss.

2. Frau S., eine türkisch-stämmige Mutter mit einer 10jährigen schwer kranken Tochter hatte sich von ihrem Ehemann getrennt. Die Trennung konnte auch nur mit Hilfe eines Frauenhilfevereins gemacht werden. Frau M. besitzt inzwischen nichts mehr und war forh eine Wohnung gefunden zu haben. Die ihr zustehende Erstausstattung mit Möbeln wurde von der ARGE wochenlang verschleppt. Frau M. und ihre Tochter leben in einer leeren Wohnung, ohne Betten, Küche, Stühle Tisch. Sie schlafen auf einer Decke auf dem Boden. Dieser Umstand war der ARGE bekannt. Hier konnte heute zumindest geklärt werden, dass das Geld für Möbel innerhalb der nächsten Tage auf ihrem Konto sein soll. Zuvor war sie laufend von der ARGE vertröstet worden, dass das Geld angewiesen sei. Der zugesagte Betrag reicht allerdings bei weitem nicht aus, um eine minimal Grundausstattung einer Wohnung zu bewerkstelligen. Der zuständige Sachbearbeiter wollte dies damit abtun, dass Frau S. ja widersprechen könne. Auf die Fragte gegen welchen Bescheid denn Frau S. widersprechen solle, gab er kleinlaut zu, dass es darüber überhaupt keinen Bescheid gegeben hat.

3. V. eine junge Schülerin, die ihre Ausbildung auf einer Bonner Fachschule macht hat Anspruch auf SGB II-Leistungen. Im Dezember wandte sie sich schon mal an das Erwerbslosen Forum Deutschland, weil ihr Antrag wochenlang überhaupt nicht bearbeitet wurde. Durch einen Anruf wurden ihr dann Leistungen rückwirkend ausgezahlt und zugesagt, dass ab Januar die Leistungen weiter laufen würden. Zuvor hatte ihr die ARGE noch eine Mietgarantieübernahmebescheinigung ausgestellt. Geld und Miete wurden ihr jedoch trotzdem nicht im Januar überwiesen. Auf ein Schreiben ihres Anwaltes reagierte die ARGE ebenso wenig. Erst nachdem dieser einen Eilantrag beim Sozialgericht eingereicht hatte, sagte zahlte die ARGE und entschuldigte ihr Verhalten, dass es wohl in der Kontonummer einen Zahlendreher gegeben hätte, jetzt aber die Zahlungen laufen würden. Im Februar hatte V. wieder keine Leistungen und Miete überweisen bekommen. Zumindest konnte heute bei ihr eine Barauszahlung von 100 Euro durchgesetzt werden und ein Versprechen, dass der Rest überwiesen wird. V. misstraut der Bonner Behörde mittlerweile zu recht.