Liveticker Zahltag 4. Mai in Bonn

03.05.2009 – 17:45
Ermittlungsausschuss Telefonnummer:

Ab Montag 7:30 Uhr 0177 – 6211101

Was ist ein Ermittlungsausschuss?

Bei Aktionen und Demonstrationen habt ihr mit Sicherheit schon einmal von dem "EA" gehört. Doch was verbirgt sich genau dahinter und welche Funktion hat diese Struktur?
Der EA sammelt neben allgemeinen Informationen zu Übergriffen, Ingewahrsamnahmen und Festnahmen hauptsächlich die Namen und Geburtsdaten von Verletzten und Fest-/ Ingewahrsamgenommenen.
Er hält Kontakt zu AnwältInnen und gewährleistet so, dass die Festgenommenen rechtzeitig einen Rechtsbeistand zur Seite gestellt bekommen.
Außerdem versucht der Ermittlungsauschuss herauszufinden, auf welche Wachen und Gefangenensammelstellen (GeSa) die Leute gebracht wurden und den Vorgang dort zu beschleunigen.
Darüber hinaus leistet er psychische Hilfestellung, indem er den Betroffenen (auch FreundInnen & Eltern) – wie im Übrigen auch der Polizei – bewusst macht, dass die Situation in der Wache/ Sammelstelle auch draußen bekannt ist und sich Leute um die Fest-/ Ingewahrsamgenommenen kümmern.

Wenn du mitgenommen wirst

Den Umstehenden Name, Geburtsdatum, Meldeort und Staatsangehörigkeit zurufen.
· Sage der Polizei nicht mehr von dir als: Name, Meldeadresse, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit.
· Ansonsten Klappe halten !!!
· Keine Aussage machen! Es ist dein Recht zu schweigen. Bei der Polizei, im Gefangenentransporter und in der Zelle ist nicht die Zeit und der Ort zu reden! Damit belastest du weder dich noch andere!
· Unterschreibe nichts!
· Verlange von der Polizei den Grund deiner Festnahme.
· Versuche den EA anzurufen und ihn über deinen und den Verbleib anderer zu informieren.
· Bei erkennungsdienstlicher Behandlung (ED = Fotos, Fingerabdrücke, Gewicht, Körpermerkmale, etc.) und Entnahme einer DNA-Probe lege Widerspruch ein und lasse diesen protokollieren, auch wenn das die Maßnahmen nicht verhindert.
Der freiwilligen Entnahme einer DNA-Probe (Speichel, Haare, andere Körperzellen) auf keinen Fall zustimmen. Nichts unterschreiben!
· Spätestens am Ende des folgenden Tages musst du freigelassen oder einer Richterin bzw. einem Richter vorgeführt werden.
· Wenn du den Eindruck hast, nicht schnell wieder freigelassen zu werden, spätestens wenn du vor eine Richterin oder einen Richter geführt wirst, bestehe auf einem Anwalt oder einer Anwältin. Der EA kann dir Anwältinnen und Anwälte vermitteln.
Nimm Dein Recht zu schweigen auch vor einer Richterin oder einem Richter wahr: Keine Aussage machen!

Nach der Freilassung

· Melde dich sofort beim EA. Auch wenn du dich vorher nicht dort gemeldet hast, hat das vielleicht jemand anderes getan.

Und das Ganze nochmal ausführlicher in:

www.unrast-verlag.de/unrast,2,56,7.html
und hier als pdf (3.8M) eine leseprobe