Umstrittener Polizeikessel von 2021 der Demo gegen das Versammlungsgesetz NRW wird vor Verwaltungsgericht Düsseldorf am 10. April 2024 verhandelt

Fast drei Jahre nach dem umstrittenen Polizeikessel bei einer Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW am 26. Juni 2021 in Düsseldorf steht nun endlich die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf bevor. Die Beklagte, das Land NRW hatte zuvor vergeblich versucht, die Zuständigkeit des Gerichts anzufechten. Nach Ansicht von Polizei und Innenministerium NRW wäre das damalige Geschehen ausschließlich strafrechtlich zu betrachten gewesen. Dem widersprach jedoch das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 27.04.2023, so dass nun geklärt werden kann, ob der Polizeikessel und die damit über Stunden dauernde Freiheitsentziehung von über 300 Personen rechtmäßig waren.

„Das Verzögerungsspiel der Landesregierung hat endlich ein Ende“, führt Martin Behrsing, Anmelder der Versammlung und Kläger vor dem VG Düsseldorf dazu aus. „Die Polizei hat bei der Demonstration unseren Protest gegen das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz kriminalisiert und massiv in unsere Grundrechte eingegriffen.“

Bei der Demonstration hatte die Polizei Reizgas und Schlagstöcke eingesetzt. Zudem wurden mehr als 300 Demonstrant:innen in der Innenstadt stundenlang eingekesselt, darunter 38 Minderjährige. Hintergrund der „Einschließung“ seien anhaltende Verstöße gegen das Vermummungsverbot sowie gezielte Angriffe auf Beamt:innen gewesen, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) später im Landtag erklärt.

Dazu erklärt Gizem Koçkaya, Klägerin und Bündnissprecherin: „Die Polizei hat aus einer kämpferischen Demo und hochgehaltenen Transparenten den Vorwurf massenhafter Vermummung konstruiert, um vom eigentlichen Anliegen der Versammlung, dem freiheitsfeindlichen Versammlungsgesetz von Innenminister Reul, abzulenken. Ich selbst habe an dem Tag als Bündnissprecherin verschiedene Pressevertreter:innen begleitet, Statements abgegeben und deeskalierende Gespräche geführt. Trotzdem wurde ich von der Polizei stundenlang eingekesselt. Das war rechtswidrig!“ 

Neben den Kläger:innen aus dem Bündnis „Versammlungsgesetz“ NRW haben auch ein ehemaliges Mitglied des Landesvorstands von DIE LINKE NRW und zwei Personen aus dem „Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen“ Klage erhoben. Das Gericht wird sich ab 09:30 Uhr bis zum späten Nachmittag mit den Fragen zur Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und der anschließenden Identitätsfeststellung durch die Düsseldorfer Polizei beschäftigen.

Termin:

  1. April 2024 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Az.: 18 K 5786/21 – 9.30 Uhr –

18 K 4772/21 – 11.30 Uhr –

18 K 4972/21 – 14.00 Uhr –

Sitzungssaal II, Raum 243