Stimmerklärung zum Hartz-IV-Vermittlungsergebnis
Als vermutlich einziger ehemalig selbst Hartz-IV-Betroffener im Bundestag stimme ich gegen das Ergebnis des Vermittlungsausschuss. Das ausgehandelte Ergebnis ist vom Standpunkt der Erwerbslosen völlig unzureichend.
Nach meiner Auffassung sind weder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt noch ist die grundlegende Problematik von Hatz-IV angegangen worden.
Mit der Einführung von Hartz-IV durch die damalige SPD-Grünen-Regierung ist ein Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik eingeleitet worden. Eine Versicherungsleistung für Beschäftigte wurde in ein System überführt, das Erwerbslose zu einem bizarren Spießrutenlauf nötigt, um überhaupt die elementarsten Lebensgrundlagen zu erhalten. Parallel wurde ein drakonisches Sanktionsregime etabliert, das selbst bei kleinen Verfehlungen zum Entzug der lebensnotwendigen Leistungen führt. Das Ziel und Ergebnis dieser „Reform“ war die Errichtung eines beispiellosen Niedriglohnsektors in Deutschland und das Abwälzen des gesellschaftlichen Problems der Arbeitslosigkeit auf die jeweiligen Erwerbslosen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Berechnungsgrundlage der Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und damit einem Teil der Kritiken recht gegeben. Der jetzt zwischen den Hartz-IV-Parteien SPD, Grüne, CDU und FDP ausgehandelte Kompromiss hebt die Verfassungswidrigkeit nicht auf.
Notwendig wäre bis zur völligen Abschaffung von Hartz IV die sofortige und repressionsfreie Erhöhung der Eckregelsätze auf 500 Euro, die Abschaffung des Sanktionsregimes und die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 10 Euro.
Die Zustände in den „Jobcentern“ können nur als Zustände bezeichnet werden, „in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen“ ist, um ein bekannten deutschen Philosoph zitieren. Daran ändert das Ergebnis des Vermittlungsausschusses nichts. Diesen Zuständen kann ich meine Zustimmung nicht geben.