Bonn. Hartz-IV Beziehende sollen laut „dpa-Informationen“ im kommenden Jahr drei Euro mehr im Monat bekommen. Damit steigt der Satz für Alleinstehende von 446 Euro auf 449 Euro. Das Erwerbslosenforum Deutschland hält die Absicht der Bundesregierung für einen ganz schlechten Scherz, der zeige, welchen Stellenwert Menschen in Armut für sie habe. Gerade durch die Coronapandemie hatten fast alle Menschen mit Grundsicherung erhöhte Mehrausgaben, die schon mit dem derzeitigen Regelsatz nicht in Einklang zu bringen seien. Weiterlesen
Ab 23.August 2021wieder sozialrechtliche Beratungen
Nach längerer Pause durch den Lockdown und den Sommerferien finden ab dem 23.08.2021 wieder sozialrechtliche Beratungen in der Zeit von 09.30 bis 11.30 statt. Wegen der Coronaschutzverordnung müssen alle die Beratung in Anspruch nehmen wollen geimpft, genesen oder einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Beratung:
09:30 bis 11:30 Uhr
Buschdorferstr. 21 (Jugendheim Lucky Luke)
53117 Bonn – Buschdorf
(erreichbar mit S-Bahn, Linie 16 – Ausstieg Buschdorf oder Buslinie 604 Ausstieg Dellweg)
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Flutkatastrophe: Menschen mit Sozialleistungen und Pfändungsschutzkonto gehen bei Soforthilfe leer aus
Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz müssen morgen einen Erlass gegenüber Banken sofort verordnen
Bonn. Nach Informationen des Erwerbslosenforum Deutschland bekommen Menschen, die die Soforthilfe für die Fluthilfekatastrophe beantragt haben, leer aus. Grund dafür ist, dass diese zusätzliche Hilfe bei den Banken den Pfändungsfreibetrag überschreiten und das Geld für Gläubiger, meistens Inkassofirmen, einbehalten wird. Trotz der zugesagten unbürokratischen Hilfe durch die beiden Landesregierungen werden die dringend benötigten bewilligten Hilfen durch die Banken einbehalten. Grund dafür sei, dass diese finanziellen Soforthilfen nicht dem Pfändungsschutz unterlägen. Weiterlesen
Kurzinfos zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten
Keine sozialrechtliche Beratung bis 31.Dezember 2020 in Bonn
Auf Grund der erneuten Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie findet bis voraussichtlich 31 Dezember keine sozialrechtliche Beratung statt. Wir hoffen, dass wir dann am Montag, 4. Januar 2021 wieder von 09.30 – 12.00 eine Beratung anbieten können.
Falls Sie Widerspruch einlegen müssen, können Sie dies vorerst mal formlos machen. Eine Begründung kann später erfolgen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur vier Wochen Zeit haben, um einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss nachweißlich bei der Behörde eingegangen sein. Entweder per Einschreiben mit Rückschein! Oder Per Telefax mit Nachweis des Telefaxes. Weiterlesen