Aufruf des Armutsnetzwerks e.V. zum kommenden Winter!

Das Armutsnetzwerk ruft Politik und Verwaltung und insbesondere die Zivilgesellschaft in Deutschland dazu auf, nicht abseits zu stehen, wenn Menschen in existentielle Not geraten und vom Kältetod bedroht sind. „Engagieren Sie sich in Initiativen oder kommunalen Einrichtungen wie Tagestreffs, Kirchen, Sozialverbände“, wünscht sich der Initiator des Aufrufs.

Als Sofortmaßnahmen fordert das Armutsnetzwerk die Bereitstellung von Wärmestuben und Notquartieren z.B. in kirchlichen Räumen, U-Bahnen und Rathäusern. „Helfen Sie mit, ein Klima der Achtsamkeit gegenüber den Betroffenen zu schaffen, um die akute Not der Wohnungslosen im Winter zu lindern“, wünscht sich Jürgen Schneider, der auf das örtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern setzt. „Geben Sie die Rolle des passiven Zuschauers auf und unterstützen Sie die längerfristigen Projekte in Ihrer Umgebung durch Ihre Mithilfe und/oder Spenden.“

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OLG Frankfurt stärkt Kinderrechte.

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Bereits am 28 05.2015 erging der Beschluss des OLG Frankfurt ( Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 28.05.2015 – 5 UF 53/15 ) dass ein Elternteil vor dem Zugriff auf das Konto des Kindes entweder das andere Elternteil, oder den Sozialhilfeträger in Anspruch zu nehmen hat. Man darf gespannt sein wie sich dies mit dem Nachrangigkeitsgrundsatz der Sozialhilfe und der Sozialgerichtsbarkeit  vertragen wird. Alleinerziehende können sich zumindest in ähnlichen Fällen auf diesen Beschluss berufen wenn sie, anstatt das Sparguthaben des Kindes anzugreifen, Hilfe beim Sozialhilfeträger beantragen und abgewiesen werden.

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Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe und HartzIV

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Viele Menschen in HartzIV würden gerne ehrenamtlich helfen, gerade jetzt wo viele Helfer für die Flüchtlingshilfe benötigt werden, doch was ist dann mit den zugestandenen SGB-Leistungen, fallen die weg!?

 

Die Antwort ist eindeutig: Freiwilligen nach dem BFDG stehen dem Arbeitsmarkt zwar nicht zur Verfügung, denn beim Freiwilligendienst handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Rechtsverhältnis anderer Art. Doch Hartz 4 kann nicht nur beziehen, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Auf Verfügbarkeit kommt es beim Anspruch auf ALG 2 nicht an.
Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz können wie FSJ-ler aufstockend ALG 2 bekommen, wenn die Sach- und Geldleistungen ihren Lebensunterhalt nicht decken.

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Handeln und Wandel eines Rechtsstaates!?

 

 

Offenbar hat das Jobcenter Elbe Elster jetzt eine neue Masche entwickelt um die Zahl der gegen es selbst geführten Klagen zu reduzieren. Man lädt die anwaltlich vertretenen Kläger einfach unter Sanktionsandrohung zu einem „Beratungsgespräch“ und prügelt dann zu viert verbal auf die Kläger ein. Die Klagen hätten doch eh keinen Sinn und der Anwalt habe keine Ahnung…

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