Viele Menschen in HartzIV würden gerne ehrenamtlich helfen, gerade jetzt wo viele Helfer für die Flüchtlingshilfe benötigt werden, doch was ist dann mit den zugestandenen SGB-Leistungen, fallen die weg!?
Die Antwort ist eindeutig: Freiwilligen nach dem BFDG stehen dem Arbeitsmarkt zwar nicht zur Verfügung, denn beim Freiwilligendienst handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Rechtsverhältnis anderer Art. Doch Hartz 4 kann nicht nur beziehen, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Auf Verfügbarkeit kommt es beim Anspruch auf ALG 2 nicht an.
Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz können wie FSJ-ler aufstockend ALG 2 bekommen, wenn die Sach- und Geldleistungen ihren Lebensunterhalt nicht decken.