Aufruf zur solidarischen Unterstützung und Teilnahme des Wuppertaler Zahltages am Montag 1. September

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir rufen zur solidarische Unterstützung des „Zahltages“ von Tacheles e. V. in Wuppertal am September. Die Polizei hat den Protest am Jobcenter verboten, da dieser sich auf einen privaten Grundstück befindet. Das kann natürlich hingenommen werden, denn so würde jeder Protest in Zukunft unterbunden, da sich viele Plätze und Einrichtungen in Deutschland im privaten Besitz befinden. Das Jobcenter ist aber nun mal ein öffentliches Gebäude und in öffentlichen Gebäuden muss Protest erlaubt sein. Spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, wonach auf dem privaten Frankfurter Flughafengelände sehr wohl Protest gegen die Abschiebung von Flüchtlingen erlaubt ist, muss dies erst recht am Wuppertaler Jobcenter erlaubt sein.

Tacheles hat inzwischen Eilklage beim Verwaltungsgericht erhoben. Aber egal wie es ausgeht, wir sollten am Montag zahlreich erscheinen. Das gilt besonders für unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Ruhgebiet und den angrenzenden Städten von Wuppertal.

Auch aus Bonn wird eine Delegation kommen und wir lassen dafür die – für viele Menschen wichtige – Beratung ausfallen. Ich hoffe, dass die Betroffenen dafür Verständnis haben. Dann beraten wir halt in Wuppertal mit und lassen uns unseren berechtigten Protest nicht nehmen.

Herzliche Grüße

Die Redaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland

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Weitere Infos aus dem Sondernewsletter von Harald Thomé von gestern Abend

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

ich möchte über die neuesten Entwicklungen zum Wuppertaler Zahltag am 1.September berichten:

+++ Die Wuppertaler Polizei hat die Tacheles – Protestation vor dem

+++ Wuppertaler Jobcenter verboten +++ Gegen die Verbotsverfügung hat

+++ Tacheles nun (Eil)klage eingelegt +++

 

Für den 1. September hat der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles e.V. zu einer Protestkundgebung vor einem Wuppertaler Jobcenter aufgerufen. Die Polizei hat für diese Versammlung eine Verbotsverfügung erlassen und begründet diese über die Privatheit des Grundstückes, welches aber öffentlich und hoheitlich genutzt wird.

Der Zahltagprotest richtet sich gegen die untragbaren Zustände im Wuppertaler Jobcenter, gegen die geplanten Rechtsverschärfungen im nächsten Jahr und nunmehr auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit vor öffentlichen Gebäuden.

Das Jobcenter hat sich in privaten Räumen eingemietet, der private Grundstückseigentümer und der Jobcenterleiter, der ja mit Adressat der Kritik ist, verbitten sich den Protest mit Verweis auf das private Grundstück. Die Polizei sagt, es gilt kein Versammlungsrecht auf privaten Grundstücken. Wir sagen es gibt dieses Recht und haben am 26.8. gegen die Polizeiverfügung Eilklage eingelegt.

 

Vor dem Hintergrund, dass immer mehr öffentliche Einrichtungen sich in private Objekte einmieten hat diese Auseinandersetzung grundsätzliche Bedeutung.

 

Allerdings dürfen vor der Verbotsverfügung die konkreten Umstände, die uns zu dem Protest veranlassen nicht in den Hintergrund geraten. Der Protest richtet sich gegen die Rechtlosstellung von Leistungsberechtigten im Wuppertaler Jobcenter, die langen Bearbeitungszeiten, die mangelhafte Bescheidung, den rüden Umgangston, den stetigen Verlust von Unterlagen und die zu niedrigen Mietobergrenzen in Wuppertal. Außerdem soll damit der erste Aufschlag von bundesweiten Protesten gegen die geplanten Gesetzesverschärfungen unter dem Titel „Rechtsvereinfachungsgesetz“ gemacht werden.

 

Wir rufen zur massenhaften Teilnahme am Protest vor dem Wuppertaler Jobcenter am 1. Sept. ab 8 Uhr auf. Es wäre super, wenn uns ganz viele Menschen unterstützen und sich mit gegen Jobenterschikanen aussprechen und für Versammlungsfreiheit vor Ort eintreten!!!

 

Materialien dazu:

 

Artikel und dem Zahltagaufruf: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1697/

 

Tacheles Presseerklärung vom 27.8. zur polizeilichen Verbotsverfügung: http://www.njuuz.de/beitrag27117.html

 

Kampagne gegen zu geringe Unterkunftskosten in Wuppertal: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1686/

 

Artikel in ND vom 27.08.: http://www.neues-deutschland.de/artikel/943772.zahltag-vor-jobcenter-untersagt.html

 

Artikel in Junge Welt vom 27.08.: http://www.jungewelt.de/2014/08-27/044.php und vom 26.8.: http://www.jungewelt.de/2014/08-26/027.php

 

So, das war es mal für heute,

mit besten und kollegialen Grüßen

 

Harald Thomé

AufRecht bestehen -: Kein Sonderrecht im Jobcenter

es wird mal wieder Zeit für eine Kampagne von Erwerbslosen. Deshalb heute ein Sondernewsletter.

AufRECHT bestehen-: Kein Sonderrecht im Jobcenter!

Wir haben dazu eine Website eingerichtet: http://www.aufrecht-bestehen.de und auf Facebook ebenfalls eine Präsenz: https://www.facebook.com/aufrechtbestehen. Dort kann auch diskutiert werden. Afu der Website könnt Ihr Euch auch für einen Newsletter eintragen und Ihr werdet regelmäßig über den neusten Stand der Dinge informiert.

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AufRECHT bestehen:

Kein Sonderrecht im Jobcenter!

Macht mit! Beteiligt euch!

*   Missstände im Jobcenter öffentlich machen und überwinden!

*   Drohende Verschlechterungen im SGB II („Rechtsvereinfachung“) verhindern!

*   Würde und Recht durchsetzen –

das ist ja wohl das Mindeste!

 

mit gemeinsamen, phantasievollen und auf konkrete Erfolge ausgerichtete Aktionen wollen wir die Missstände in den Jobcentern öffentlich machen. Wir wollen konkrete Verbesserungen für Leistungsberechtigte durchsetzen und drohende Verschlechterungen im Rahmen der so genannten „Rechtsvereinfachung im SGB II“ verhindern.

Dies haben 60 VertreterInnen von örtlichen Erwerbsloseninitiativen aus unterschiedlichen Netzwerken auf der KOS-Tagung Mitte Juni in Lage-Hörste verabredet.

Unsere Forderungen werden umso mehr Kraft entfalten, je mehr Menschen sie tatkräftig unterstützen.

Wir rufen daher alle örtlichen Erwerbslosengruppen auf, sich mit eigenen Aktivitäten vor Ort an der Kampagne zur Praxis der Jobcenter zu beteiligen. Mehr dazu: http://www.aufrecht-bestehen.de/kampagne/2014072731.html

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Aufruf zur Kampagne

 

AufRECHT bestehen:

Kein Sonderrecht im Jobcenter!

 

Das „Hartz-IV“-Gesetz macht Erwerbslose und AufstockerInnen zu BürgerInnen zweiter Klasse. Ihre Rechte sind im Vergleich zu anderen Sozialleistungsbeziehenden deutlich eingeschränkt worden. Vielfach verweigern die Jobcenter aber sogar Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht und begehen damit täglich Rechtsbruch. Diese Praxis will die Bundesregierung unter dem zynischen Schlagwort „Rechtsvereinfachung“ noch verschärfen.

 

„Rechtsfreier Raum Jobcenter“:

Wie sieht der Alltag im Jobcenter aus?

• „Für Sie sind wir hier nicht zuständig.“ • „Ihre Unterlagen sind nicht vollständig, kommen Sie wieder, wenn Sie alles beisammen haben. Vorher gibt es keinen Termin.“ • „Ihr Kind ist ja noch gar nicht geboren. Wer weiß, ob das überhaupt was wird.“

 

In dieser Atmosphäre, die von vielen als bedrückend und entwürdigend erlebt wird, zeigt sich die Haltung: Wer arm ist, hat faktisch weniger Rechte.

Die Missstände in den Jobcentern haben strukturelle Ursachen: Zu wenig Personal, unzureichende Ausbildungen für die Arbeit im Jobcenter und interne Anweisungen von oben führen dazu, dass sich Leistungsberechtigte als Bittsteller und Bürger/-innen zweiter Klasse fühlen.

Das Ziel der genannten Schikanen liegt auf der Hand Hartz-IV-Bezug soll so unbequem wie möglich gemacht werden. Mittellose und einkommensarme Menschen sollen von vornherein abgeschreckt werden, Leistungen zu beantragen. Rechtsansprüche auf Existenzsicherung werden auf diese Weise in großem Stil verwehrt. Mit der herrschenden Gewährungspraxis der Jobcenter kann bei denjenigen viel Geld eingespart werden, die ohnehin nichts haben. Es handelt sich mithin um Kürzungen von Sozialleistungen, für die kein Gesetz geändert werden muss – sie werden von den Behörden vor Ort in Eigenregie vollzogen.

 

Noch nicht das Ende der Fahnenstange!

Zurzeit werden Änderungen am Hartz-IV-Gesetz diskutiert, die den harmlos daherkommenden Titel: „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ tragen. Zwei Beispiele:

Stellt ein Sozialgericht fest, dass ein Jobcenter Leistungen zu Unrecht verweigert hat, dann soll der Zeitraum abermals verkürzt werden, für den das Geld nachgezahlt werden muss.

Die Jobcenter sollen noch leichter und auch ohne Bescheid von bewilligten Leistungen einen Teil des Geldes einbehalten und mit eigenen Rückforderungen verrechnen dürfen. In diesen Fällen wird also noch nicht einmal das ausgezahlt, was offiziell als Existenzminimum gilt. Weiterlesen:… http://www.aufrecht-bestehen.de/aufruf/201407275.html

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Weiteres Kampagnenmaterial:

Extra-Ausgabe: Kampagne zur Praxis in den Jobcentern (A-Info 167, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosen) http://www.aufrecht-bestehen.de/wp-content/uploads/2014/07/a-info_167_final.pdf

Kampagnenleitfaden

http://www.aufrecht-bestehen.de/wp-content/uploads/2014/07/kampagnenleitfaden22072014.pdf

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Über die bevorstehende Änderung des SGB II („Rechtsvereinfachung“) informieren wir Euch hier: http://www.aufrecht-bestehen.de/aenderung-sgb-ii/2014072726.html

Wie Ihr mitmachen könnt und das selbst in sehr kleinen Gruppen, erfahrt Ihr hier:

http://www.aufrecht-bestehen.de/category/mitmachen

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Soweit für heute. Wir freuen uns, wenn Ihr alle zum Gelingen dieser Kampagne beitragt.

Die Redaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland

Hartz IV: Lauf Marathon und alles wird gut?

Marathonlauf © Thorben Wengert / Pixelio

Hartz IV: Lauf Marathon und alles wird gut?

Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland ist erstaunt darüber, welche abstrusen Vorschläge jedes Jahr zu Anfang des Jahres durch sogenannte Experten von Politik und Wissenschaft zur Verbesserung der Situation von Hartz IV-Beziehenden gemacht werden. So hat der Vizedirektor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Ulrich Walwei, gegenüber der „WELT“ angeregt, dass Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel für einen Marathonlauf (42,195 Kilometer) trainieren könnten. Damit könne das oft angeschlagene Selbstvertrauen durch soziale Aktivierung wieder aufgebaut werden.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

„Entweder sind es Nachwehen des Silvesterkaters oder aber der stellvertretende Direktor des wissenschaftlichen Institut der Bundesagentur für Arbeit (IAB), Ulrich Walwei sieht für 2014 seine Funktion als Ersatz-Super-Nanny mit pseudowissenschaftlichen Anstrich. Lauf Marathon und alles wird gut? Ob Ulrich Walwei auch bedacht hat, dass der in Hartz IV täglich vorgesehen Betrag für Ernährung und Getränke in Höhe von ca. 4,80 Euro (Erwachsener) bei diesen sportlichen Höchstleistungen zu extremer Unterernährung und somit ernsthaften gesundheitlichen Schädigungen führt, wissen wir nicht. Wissenschaftlich hat er jedenfalls zu kurz gedacht“.

Kontakt: Martin Behrsing (0160/99278357)

am 23.12.2013 keine offene Rechtsberatung – nächster Termin 30.12.2013

Die wöchentliche offene Rechtsberatung des ELO-Forums in Bonn-Buschdorf (siehe Eingangsposting) wird über Weihnachten/Neujahr an folgenden Tagen wie üblich geöffnet sein:

• Montag, 16. Dezember 2013 ab 11:00 Uhr30.12.ö

• Montag, 30. Dezember 2013 ab 11:00 Uhr

• Montag, 06. Januar 2014 ab 11:00 Uhr

Leider muss die offene Rechtsberatung am Montag, den 23.12.2013 ausfallen!

Unterschriften sammeln für die Abschaffung von Hartz IV und Sozialhilfesanktion

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

diesmal ein wirklich wichtiger Newsletter:

wer sammelt mit?

Ziel: Das Sammeln von Unterschriften für die Abschaffung Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) bundesweit vor den Jobcentern.
Petition 46483

Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.

Begründung
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.

Bitte, Bitte auch online unterschreiben. Es werden mind. 50.000 Unterschirften bis zum 18.Dezember benötigt! Allein durch das Erwerbslosen Forum dürften diese zu erreichen sein, wenn sich alle beteiligen.

https://epetitionen.bundestag.de/con…ion_46483.html

Unterschriftslisten sind hier (Inge Hannemann);M die gesammelten Unterschriften bitte dort hin schicken:

Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII | altonabloggt

Es grüßt Euch die Redaktion
Erwerbslosen Forum Deutschland