Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir rufen zur solidarische Unterstützung des „Zahltages“ von Tacheles e. V. in Wuppertal am September. Die Polizei hat den Protest am Jobcenter verboten, da dieser sich auf einen privaten Grundstück befindet. Das kann natürlich hingenommen werden, denn so würde jeder Protest in Zukunft unterbunden, da sich viele Plätze und Einrichtungen in Deutschland im privaten Besitz befinden. Das Jobcenter ist aber nun mal ein öffentliches Gebäude und in öffentlichen Gebäuden muss Protest erlaubt sein. Spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, wonach auf dem privaten Frankfurter Flughafengelände sehr wohl Protest gegen die Abschiebung von Flüchtlingen erlaubt ist, muss dies erst recht am Wuppertaler Jobcenter erlaubt sein.
Tacheles hat inzwischen Eilklage beim Verwaltungsgericht erhoben. Aber egal wie es ausgeht, wir sollten am Montag zahlreich erscheinen. Das gilt besonders für unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Ruhgebiet und den angrenzenden Städten von Wuppertal.
Auch aus Bonn wird eine Delegation kommen und wir lassen dafür die – für viele Menschen wichtige – Beratung ausfallen. Ich hoffe, dass die Betroffenen dafür Verständnis haben. Dann beraten wir halt in Wuppertal mit und lassen uns unseren berechtigten Protest nicht nehmen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland
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Weitere Infos aus dem Sondernewsletter von Harald Thomé von gestern Abend
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte über die neuesten Entwicklungen zum Wuppertaler Zahltag am 1.September berichten:
+++ Die Wuppertaler Polizei hat die Tacheles – Protestation vor dem
+++ Wuppertaler Jobcenter verboten +++ Gegen die Verbotsverfügung hat
+++ Tacheles nun (Eil)klage eingelegt +++
Für den 1. September hat der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles e.V. zu einer Protestkundgebung vor einem Wuppertaler Jobcenter aufgerufen. Die Polizei hat für diese Versammlung eine Verbotsverfügung erlassen und begründet diese über die Privatheit des Grundstückes, welches aber öffentlich und hoheitlich genutzt wird.
Der Zahltagprotest richtet sich gegen die untragbaren Zustände im Wuppertaler Jobcenter, gegen die geplanten Rechtsverschärfungen im nächsten Jahr und nunmehr auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit vor öffentlichen Gebäuden.
Das Jobcenter hat sich in privaten Räumen eingemietet, der private Grundstückseigentümer und der Jobcenterleiter, der ja mit Adressat der Kritik ist, verbitten sich den Protest mit Verweis auf das private Grundstück. Die Polizei sagt, es gilt kein Versammlungsrecht auf privaten Grundstücken. Wir sagen es gibt dieses Recht und haben am 26.8. gegen die Polizeiverfügung Eilklage eingelegt.
Vor dem Hintergrund, dass immer mehr öffentliche Einrichtungen sich in private Objekte einmieten hat diese Auseinandersetzung grundsätzliche Bedeutung.
Allerdings dürfen vor der Verbotsverfügung die konkreten Umstände, die uns zu dem Protest veranlassen nicht in den Hintergrund geraten. Der Protest richtet sich gegen die Rechtlosstellung von Leistungsberechtigten im Wuppertaler Jobcenter, die langen Bearbeitungszeiten, die mangelhafte Bescheidung, den rüden Umgangston, den stetigen Verlust von Unterlagen und die zu niedrigen Mietobergrenzen in Wuppertal. Außerdem soll damit der erste Aufschlag von bundesweiten Protesten gegen die geplanten Gesetzesverschärfungen unter dem Titel „Rechtsvereinfachungsgesetz“ gemacht werden.
Wir rufen zur massenhaften Teilnahme am Protest vor dem Wuppertaler Jobcenter am 1. Sept. ab 8 Uhr auf. Es wäre super, wenn uns ganz viele Menschen unterstützen und sich mit gegen Jobenterschikanen aussprechen und für Versammlungsfreiheit vor Ort eintreten!!!
Materialien dazu:
Artikel und dem Zahltagaufruf: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1697/
Tacheles Presseerklärung vom 27.8. zur polizeilichen Verbotsverfügung: http://www.njuuz.de/beitrag27117.html
Kampagne gegen zu geringe Unterkunftskosten in Wuppertal: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1686/
Artikel in ND vom 27.08.: http://www.neues-deutschland.de/artikel/943772.zahltag-vor-jobcenter-untersagt.html
Artikel in Junge Welt vom 27.08.: http://www.jungewelt.de/2014/08-27/044.php und vom 26.8.: http://www.jungewelt.de/2014/08-26/027.php
So, das war es mal für heute,
mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé