Keine sozialrechtliche Beratung bis 31.Dezember 2020 in Bonn

Auf Grund der erneuten Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie findet bis voraussichtlich 31 Dezember keine sozialrechtliche Beratung statt. Wir hoffen, dass wir dann am Montag, 4. Januar 2021 wieder von 09.30 – 12.00 eine Beratung anbieten können.

Falls Sie Widerspruch einlegen müssen, können Sie dies vorerst mal formlos machen. Eine Begründung kann später erfolgen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur vier Wochen Zeit haben, um einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss nachweißlich bei der Behörde eingegangen sein. Entweder per Einschreiben mit Rückschein! Oder Per Telefax mit Nachweis des Telefaxes. Weiterlesen

Sommerferien 2020 – keine sozialrechtliche Beratung in Bonn Juli 2020

Während der Sommerferien 2020 findet im Monat Juli keine sozialrechtliche Beratung statt. Auch wir benötigen mal Ferien.

Die nächste reguläre Beratung findet dann wieder am 03.August 2020 zwischen 09.30 – 12.00 Uhr statt.

 

Falls Sie Widerspruch einlegen müssen, können Sie dies vorerst mal formlos machen. Eine Begründung kann später erfolgen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur vier Wochen Zeit haben, um einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss nachweißlich bei der Behörde eingegangen sein. Entweder per Einschreiben mit Rückschein! Oder Per Telefax mit Nachweis des Telefaxes. Weiterlesen

Irrsinn der Eingliederungsvereinbarungen für Hartz- IV-Beziehende

Wie das Jobcenter Sigmaringen rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung in Corona-Zeiten erlässt.
Für eine oder für alle?

von Karin Burger

Ein Fahrrad für den Fisch, Tomaten für die Insel Reichenau oder ein Kamm für Oliver Welke: Für Kritiker möglicherweise konsensfähig ist all das ähnlich überflüssig wie die Eingliederungsvereinbarung (EGV) für Hartz-IV-Bezieher.  Trotzdem oder gerade deshalb besteht die gesetzliche Verpflichtung der Jobcenter, mit allen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine solche EGV abzuschließen. Geregelt werden soll dabei, welche Bemühungen der Hilfeempfänger erbringen muss und mit welchen Leistungen das Jobcenter ihn unterstützt. Der Gesetzgeber legt großen Wert auf die Freiwilligkeit dieser sogenannten Vereinbarung, die in Tat und Wahrheit alles andere als freiwillig ist.  In vielen Fällen kommt sie dem Diktat sehr nahe. Denn: Wer die EGV nicht „freiwillig“ unterzeichnet, dem wird sie als Verwaltungsakt aufgezwungen. Weiterlesen