Nürnberg – Nach heutiger Veröffentlichung der Hartz-IV-Reformen im Bundesgesetzblatt ist laut Bundesagentur für Arbeit (BA) auch die Grundlage für die Auszahlung der neuen Regelsätze gegeben. Um die zeitnahe Auszahlung des erhöhten Arbeitslosengeldes II rückwirkend zum Jahresbeginn zu gewährleisten, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits am vergangenen Wochenende die erforderlichen Umstellungsarbeiten vorgenommen.
3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften werden planmäßig am 31. März zwei Überweisungen erhalten: Die Regelleistung für den Monat April und die Nachzahlung für den erhöhten Regelsatz für die Monate Januar bis einschließlich April. Die Nachzahlungen wurden von der laufenden Monatsüberweisung abgekoppelt, um die Vielzahl an Buchungsvorgängen technisch zu entzerren. Außerdem werden automatisch Änderungsbescheide versandt.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren kann es allerdings in einigen Fall-Konstellationen bei der Auszahlung der Nachzahlung zu Verzögerungen kommen, da die Berechnung und Umstellung wegen noch offener Fragen nicht automatisiert erfolgen konnte. Seit Jahresbeginn gab es in zahlreichen Einzelfällen leistungsrelevante Änderungen oder Anpassungen. So stehen Anhörungen aus (zum Beispiel zur Ermittlung von Einkommen und Vermögen) oder es konnte über Weiterbewilligungsanträge noch nicht entschieden werden, weil Unterlagen noch nicht vorliegen. In diesen Fällen wird die Auszahlung manuell durch die Jobcenter veranlasst und dadurch die Überweisung der Differenz zwischen alten und neuen Regelsätzen von Januar bis April zeitnah sichergestellt.