NRW: Hartz-IV-Klage – Versprechen gebrochen, Frau Ministerpräsidentin?

MDL: Dr. Caroline Butterwegge DIE LINKE-NRW

Düsseldorf – In einem offenen Brief erinnert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung an die vom Landtag NRW beschlossene Normenkontrollklage gegen Hartz IV und fordert sie auf, diese endlich einzureichen. Dazu erklärt Dr. Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion: „Ministerpräsidentin Kraft muss ihre Rolle als Landesmutter aktiv wahrnehmen und die Bundesarbeitsministerin vor dem Verfassungsgericht in die Schranken weisen. Wenn die Landesregierung es ernst meint mit ihrem Anspruch, kein Kind zurücklassen zu wollen, darf sie es nicht dulden, dass fast einer halben Million Kinder in NRW verfassungsgemäße Regelsätze vorenthalten werden.“

Der so genannte Hartz-IV-Kompromiss war laut Butterwegge „ein offener Rechtsbruch auf dem Rücken der Betroffenen. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hatten Ende Februar Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und interessierte Ministerpräsidenten der Länder sämtliche verfassungsrechtlichen Bedenken über Bord geworfen.“ Statt einer Berechnung und Auszahlung verfassungsgemäßer Regelsätze insbesondere für Kinder wurden ein „Bürokratiemonster namens Bildungs- und Teilhabepaket“ sowie zahlreiche Verschlechterungen bei Hartz IV beschlossen.

Für NRW bedeutet dies, dass rund 1,6 Millionen Hartz-IV-Betroffenen um das ihnen zustehende Recht auf verfassungsgemäße Regelsätze gebracht wurden, davon etwa 450.000 Kinder. Für diesen Fall hat der Landtag NRW bereits im Dezember 2010 vorsorglich die Landesregierung zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aufgefordert. „Die Landesregierung NRW hat diesen Beschluss bisher aber nicht umgesetzt“, kritisiert Butterwegge.

offener Brief_Klage_Hartz IV_2011-05-24