„Ministerin von der Leyens Gesetzentwurf verstößt in einem zentralen Punkt gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: Das Verfahren zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze ist weder nachvollziehbar noch transparent“, sagt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. „Alle Indizien deuten auf eine Berechnung nach Kassenlage hin. Was künftig als menschenwürdiges Existenzminimum gelten soll, diktiert der Haushaltsplan des Finanzministers. Dagegen muss sich die Opposition gemeinsam wehren – im Bundesrat und gegebenenfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht.“ Kipping weiter:
„Nach dem Transparenz-Gebot wäre es richtig gewesen, zuerst die Berechnungsmethode festzulegen und danach auf der Grundlage der Daten den Betrag zu ermitteln. Das hat die Regierung offensichtlich unterlassen, um die Höhe der Leistungen weiterhin kontrollieren zu können. Zudem wird sie entgegen den ausdrücklichen Vorgaben aus Karlsruhe die sogenannten verdeckt Armen – Menschen, die ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen – nicht aus der Referenzgruppe herausrechnen. Aber nicht nur hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Transparenz ist die Bundesregierung mit den Vorgaben aus Karlsruhe sehr lax umgegangen. Aussagen des Gerichts, die an der Zulässigkeit von Sanktionen und der Bedarfsgemeinschaftskonstruktion zweifeln lassen, hat sie gleich ganz ignoriert.
Hinzu kommt, dass die Regierung ihr Gesetz im Hauruck-Verfahren durchsetzen will. Dem Sozialministerium zufolge soll die öffentliche Anhörung im Ausschuss erst drei Tage vor der abschließenden Lesung im Bundestag stattfinden. Unter solchem Zeitdruck haben es kritische Stimmen schwer, Gehör zu finden. Als Vorsitzende des Fachausschusses kann ich diese Verletzung parlamentarischer Grundsätze nicht hinnehmen. Jetzt bedarf es einer breiten Allianz zur Verhinderung von Manipulationen und Verfahrenstricks.“