Kommentar von Norbert Hermann – Bochum-Prekaer
Werden „überschiessende“ Wohnungskosten von einem „Sponsor“ übernommen, so soll nach Meinung der ARGE Bochum diese Unterstützung allein auf den von der ARGE zu übernehmenden „angemessenen“ Teil der Wohnungskosten anzurechnen sein. Die ARGE will dann entsprechend weniger zahlen. Die ARGE bezieht sich dabei auf eine angebliche „Richtlinie“ der Stadt Bochum (1).
Das widerspricht sowohl der Rechtslage als auch jeglichem rechtsstaatlichem Denken. Die angegebene „Richtlinie“ ist selbst nach Meinung der Stadt Bochum in weiten Teilen widerrechtlich und soll seit Jahren überarbeitet werden.
Die Rubrik „Frage der Woche“ der ARGE Bochum zeichnet sich aus durch häufige falsche oder unzureichende Darstellungen. Letzteres ist nach Ansicht des BGH auch rechtswidrig.
Seitens der Stadt (Sozial- und Wohnungsamt) und der ARGE wird seit Jahren viel Energie gesteckt in das Bemühen, die Betroffenen um die zustehenden Wohnungskosten zu prellen (3). Allein einen Lichtblick gibt es: im Frühjahr haben es die Bochumer Frauenberatungsstellen erreicht, dass junge Frauen unter 25 Jahren aus der elterlichen Wohn ausziehen dürfen, wenn sie schwanger oder alleinerziehend sind.
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ARGE Bochum: Frage der Woche (1)
Montag, 11. Juli 2011
Frage
Meine Wohnung ist zu groß und zu teuer, also „unangemessen“ – das Jobcenter Bochum berücksichtigt nach 6 Monaten nur noch den angemessenen Teil der Miete. Wenn jetzt ein Verwandter die Mietdifferenz für mich aufbringt, kann ich dann davon ausgehen, dass das Jobcenter weiterhin die „angemessene Miete“ in voller Höhe übernimmt?
Antwort
Nein, das Jobcenter wird in diesem Fall nur noch den ungedeckten Rest Ihrer „angemessenen Miete“ übernehmen.
Ausschlaggebend sind hierbei zwei Grundsätze:
1. Unterkunftskosten werden – nach Ablauf einer Schutzfrist – vom Jobcenter nur in „angemessener“ Höhe berücksichtigt.
2. Grundsicherungsleistungen („Hartz IV“) dürfen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann.
Die Höhe der „angemessen Miete“ in Bochum ist durch die kommunalen Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft (KdU) bestimmt. Zahlt nun jemand anderes einen Teil dieser Unterkunftskosten – ob direkt an den Vermieter oder auf dem Umweg über Sie oder Ihr Konto spielt keine Rolle – dann ist damit ein Teil Ihrer Hilfebedürftigkeit „anderweitig beseitigt“ und das Jobcenter berücksichtigt nur noch den von dem Mietzuschuss des Verwandten nicht gedeckten Rest der angemessenen Miete.
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Quellenangaben:
(1) http://www.jobcenter-bochum.de/Mietuebernahme_durch_Dritte.1039.0.html#c2407
(2) http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Bochum—18.02.2011.pdf