Vorsorgliche Androhung der Leistungseinstellung
Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert die Bundesagentur für Arbeit (BA) erneut auf, Bescheide von Jobcentern zu unterbinden, die Leistungsbezieher und besonderes deren Familien „Quasisippenhaft“ androhen, wenn sich einzelne Menschen nicht so verhalten, wie es eine Behröde haben will. So erhalten derzeit Hartz IV-Bezieher Leistungsbescheide, indem vorsorglich schon mal angedroht wird, dass ein zukünftiger weiterer Leistungsbezug für den Hartz IV-Bezieher und auch deren Familie davon abhänge, ob die Betroffenen irgendwelchen unbestimmten und vagen Verpflichtungen nachkommen. Wie diese Verpflichtungen allerdings zu erfüllen sind kann den Bescheiden nicht entnommen werden. „Wir betrachten solche Bescheide als Erpressung der Hartz IV-Bezieher und einen Freifahrtschein für Jobcenter für das Umgehen aller gesetzlichen Bestimmungen. Die BA und das Bundesarbeitsministerium fordern wir auf die Verwendung derartiger Textbausteine zu verbieten und dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
So heißt beispielsweise in einem Leistungsbescheid des Landkreises Dahme-Spreewaldes: […]„Leistungen werden nur dann weitergewährt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Das heißt beispielsweise, dass Sie – sich intensiv um einen existenzsichernden Arbeitsplatz bemühen – sich aktiv an allen Maßnahmen beteiligen, die dieses Ziel unterstützen – Ihren Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung nachkommen, – der Einladungen des Jobcenters folgen.“[…] (*) Dieser Textbaustein wird inzwischen in zahlreichen Jobcenter in Deutschland verwendet, ohne dass es dazu eine rechtliche Grundlage gibt.
Höchstrichterliche Entscheidungen zählen nichts mehr?
„Beim Lesen eines solchen Schreibens fragt man sich, warum der Gesetzesgeber eigentlich ein so umfangreiches Sanktionssystem für Hartz IV-Bezieher geschaffen hat und die Bundesregierung diese erst im April erneut verschärft hat, wenn Jobcenter es sich so einfach machen können. Hier hängt es dann tatsächlich vom Goodwill eines Sachbearbeiters ab, ob jemand seine Möglichkeiten genutzt hat. Was er alles erfüllen muss bleibt völlig offen. Genau aber das ist höchstrichterlich den Jobcentern inzwischen mehrfach auferlegt worden“, so Behrsing weiter.