Zeitung: Hartz IV-Satz könnte auch 2013 um 10 Euro angehoben werden

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

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Frankfurt – Für Hartz IV-Bezieher soll auch im nächsten Jahr der Regelsatz um mindestens zehn Euro steigen. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ in ihrer heutigen (Samstagausgabe) Ausgabe. Die Erhöhung ergäbe sich aus einer bisher unbeachtet gebliebenen Passage in dem von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungsgesetz. Darin wird davon ausgegangen, dass der Regelsatz 2013 von heute 374 Euro mindestens auf 384 Euro steigen wird. Mit dieser Anhebung wird in dem Gesetz die für 2013 und 2014 geplante schrittweise Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags begründet, so die Zeitung.
Zwischen den Hartz IV-Bezügen und dem steuerlichen Grundfreibetrag besteht eine enge Beziehung. Demnach definieren der monatliche Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten das sogenannte Existenzminimum. Laut Verfassung darf das Existenzminimum bei Erwerbseinkommen nicht besteuert werden, was durch den Grundfreibetrag gewährleistet sein soll. Wenn das Existenzminimum beispielsweise durch Preissteigerung wächst, dann muss das durch steuerliche Freibeträge angepasst werden, was bei Steuerzahlern zu einer Entlastung führt.

In der Gesetzesbegründung des Steuersenkungsgesetzes heißt es: „Eine Erhöhungsnotwendigkeit des Grundfreibetrags ergibt sich schon durch den im Sozialrecht seit diesem Jahr geltendem neuen Fortschreibungsmechanismus für die Regelbedarfe“. Das bedeutet, dass durch die Neuberechnung des Regelsatzes, der seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr an der Rentenanpassung orientieren darf, sondern an den  Nettolöhnen und Preissteigerungen, ergib sich für 2013, dass das Existenzminimum um jährlich 10 Euro steigen wird. Derzeit liegt da Existenzminimum bei 7.896 Euro und der Grundfreibetrag beträgt 8.004 Euro ab dem Steuern bezahlt werden müssen.

mb