Bundessozialgericht stärkt die Falschen und schwächt Hartz IV-Bezieher

 Ein-Euro-Jobber müssen Fahrgeld selbst bezahlen, Patchworkfamilien haben das Nachsehen – Es werden Strategien gegen die Gewinner der Arbeitslosigkeit entwickelt Kassel/Bonn – Ein-Euro-Jobber müssen die Fahrten zu ihrem täglichen Arbeitsplatz aus ihrer eigener Tasche bezahlen. Die Kosten für eine Monatskarte seien den Jobbern nicht zusätzlich zu zahlen, entschied am heutigen Donnerstag das Bundessozialgericht in Kassel. (Az.: B 14 AS 66/07 R). Das Kassler Gericht entschied ebenfalls die Rechtsmäßigkeit der Unterhaltheranziehung des Stiefvaters, wenn der leibliche Vater nicht zahlen kann oder will. Bei der Prüfung des Hartz IV-Anspruches eines unverheirateten Kindes, das mit seinem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, sei auch Einkommen und Vermögen des neuen Partners zu berücksichtigen (Az.: B 14 AS 2/08 R). Das Erwerbslosen Forum Deutschland äußerte Unverständnis und Bedauern zu beiden Entscheidungen. Das Bundessozialgericht habe damit die Rechte der Falschen gestärkt und die Betroffenen regelrecht vor den Kopf gestoßen.

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