Klammheimliche Kürzungen bei Hartz IV-Kindern- und Jugendlichen beschlossen

  Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnet das »Familienleistungsgesetz« als »Soziale Wohltatslüge«
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Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung, die mit dem gestern in den Bundestag eingebrachten »Familienleistungsgesetz« den Weg für eine klammheimliche Senkung der Kinder- und Jugendlichenregelsätze bei Hartz IV freigemacht hat. »Die von der Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfamilienministerin Ursula von Leyen verkaufte soziale Wohltat entpuppt sich bei genauen Rechnen als Soziale Wohltatslüge«, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Ein Kind oder Jugendlicher im Hartz IV-Bezug hätte überhaupt nichts von der Kindergelderhöhung, weil dieses sofort von seinen monatlichen Regelsätzen abgezogen würde. Das Schulstarterpacket für Bedürftige in Höhe von 100 Euro würde umgerechnet einen monatlichen Betrag von 8,33 Euro ergeben. Dies mit der  Kindergelderhöhung von mindestens 10 Euro gegen gerechnet, ergibt bei Kindern- und Jugendlichen im Hartz IV-Bezug eine tatsächliche Kürzung von mindestens 1,67 Euro monatlich.

Die Initiative wirft der Bundesregierung zudem vor, mit dem »Familienleistungsgesetz« gleichzeitig der Weg frei gemacht wurde, um dem »abgehängten Prekariat« den Zugang zu einer Hochschulausbildung zu verwehren, da das Schülerstarterpacket nur bis zur 10. Klasse gelten soll. Gerade bei weiterführenden Schulen würden aber ab der Oberstufe jährliche Mehrkosten in Höhe von 200- 350 Euro jährlich entstehen. »Unserer Ansicht schlägt in dem gestern in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf der uralte konservative Gedanke durch: Bildung und Kultur nur für besser gestellte Schichten, hingegen frühstmögliche Verwertung der Arbeitskraft für die untere Klasse der Gesellschaft«, so Martin Behrsing in Bonn.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert den Bundestag auf, wieder für alle Schüler aus Hartz IV-und Sozialleistungshaushalten die vollen Schulkosten zu übernehmen. Ebenso muss die Kürzung des erhöhten entwicklungsbedingten Wachstumsbedarf bei Schulkindern und bei Heranwachsenden noch vor der Bundestagswahl zurückgenommen werden«.

Berechnungen des Erwerbslosen Forum Deutschland haben ergeben, dass im Regelsatz bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren nur bei Nahrung und Getränke eine monatliche Unterdeckung von 85,34 Euro vorliegt und bei Heranwachsenden eine monatliche Unterdeckung von 123,94 Euro. Grund dafür ist der wachstumsbedingte erhöhte Ernährungsbedarf bei diesen Altersgruppen. In der Bundessozialhilfe vor 2005 wurde dies berücksichtigt. Ebenso gibt es keine Position für Bildung und 100 Euro würden bei weitem nicht ausreichen. Für den Besuch einer höheren Schule würde das angekündigte Schulbedarfspaket völlig unzureichend sein.