Verfassungsbeschwerde einer allein stehenden Frau aus dem Rhein Neckar-Kreis
Karlsruhe –Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klägerin Prozesskostenhilfe gewährt, die nach erfolgloser Klage gegen die Höhe der Hartz IV-Regelleistungen vor dem Bundessozialgericht nun mittels einer Verfassungsbeschwerde dagegen zur Wehr setzen will. Gleichzeitig haben die höchsten Richter dem Bundestag, Bundesrat, der Bundesregierung, allen Landesregierungen sowie der Bundesagentur für Arbeit, als Beteiligte die eingereichte Verfassungsbeschwerde zugeleitet und bis zum 30.November 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme aufgegeben. Dazu wurden neben dem Statistischen Bundes amt, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Sozialverbände als sachkundige Dritte um eine Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahmen liegen inzwischen vor und können ab sofort gelesen werden.
Die Verfassungsbeschwerde:
Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1523/08
Die Stellungnahmen:
1. Stellungnahme des BDA
2. Stellungnahme des Sozialgerichtstages
3. Stellungnahme des Vereins für öffentliche und private Fürsoge e.V.
4. Stellungnahme Deutscher Caritasverband
5. Stellungnahme Bundesverband Diakonie
6. Stellungnahme VDK
7. Stellungnahme DGB
8. Stellungnahme Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesregierung
9. Anhang 1 BMAS
10. Anhang 2. BMAS
11 Anhang 3 BMAS
12. Auskunft Bundessozialgericht
Kommentare zu den Stellungnahmen erfolgen in den nächsten Tagen. Gerne dürfen auch fachliche (!) Kommentare an redaktion@erwerbslosenforum.de gesendet werden.
Besonders zu beachten sind die Stellungnahmen (2) und (8).