Ummeldekosten des Telefonanschlusses müssen bei Zwangsumzug vom Jobcenter gezahlt werden

Ummeldekosten fürden Telefonanschluss sind als notwendige Umzugskosten zu gewähren, wenn der Umzug vom Jobcenter veranlasst worden oder aus anderen Gründen notwendig ist – urteilte das SG Dortmund.

Bei der im Regelsatz enthalten Position für Telefonkosten handele es sich nur um die monatlichen Kosten, nicht jedoch für die Bereitstellung des Anschlusses – so das SG DO.
SG Dortmund S 33 AS 1731/13, U.v. 07.10.2015
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