Ummeldekosten fürden Telefonanschluss sind als notwendige Umzugskosten zu gewähren, wenn der Umzug vom Jobcenter veranlasst worden oder aus anderen Gründen notwendig ist – urteilte das SG Dortmund.
Bei der im Regelsatz enthalten Position für Telefonkosten handele es sich nur um die monatlichen Kosten, nicht jedoch für die Bereitstellung des Anschlusses – so das SG DO.
SG Dortmund S 33 AS 1731/13, U.v. 07.10.2015
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