HartzIV: Zusatzkosten Kinderhort müssen übernommen werden.

Ferienkosten Kita

Die Stadt Landau lehnte die Kostenübernahme der Hartz IV-Bezieher ab, da die Kläger ihr monatliches Budget für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von 10 Euro monatlich bereits für die Mitgliedschaft in einem Turnverein verbraucht hätten.

Es handele sich bei der Freizeit nicht um einen Bedarf für Bildung, da sie in den Ferien stattfinde und daher die Gefahr einer Ausgrenzung der Kläger nicht bestehe..

Ferienfreizeit der Hartz IV-Bezieher muss gezahlt werden

Das Sozialgericht hat der Klage stattgegeben und die Stadt Landau verurteilt, die Kosten der Freizeit zu übernehmen. Entscheidend sei, dass die Freizeit von einem Schülerhort für dessen reguläre Besucher veranstaltet werde. Damit handele es sich um einen Bedarf für Bildung, so dass die tatsächlichen Kosten,