HartzIV scheitert immer deutlicher…

„Dienstliche Telefonnummern sind personenbezogene Daten und deren Nutzung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“

So zumindest lautet das Resümee u.A. aus dem Urteil des BVerwG 7 C 20.15 – Urteil vom 20.10.2016. Da denkt man unwillkürlich an Geheimdienste, hier jedoch geht es lediglich um „Jobcenter„.

Aus dem Urteil:

Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Sie besteht namentlich in nachteiligen Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter, die infolge von direkten Anrufen bei den Bediensteten eintreten können.

personenbezogene Daten

Bei den dienstlichen Telefonnummern handelt es sich um personenbezogene Daten, die vom Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erfasst werden.

Quelle…

Resümee des Autors:

Wie u.A. auch dieses Urteil zeigt ist HartzIV eines der schlimmsten und sichtbar gescheitertsten Gesetzeswerke der Nachkriegszeit. Ein Regelwerk das mit dem Anspruch durchgepeitscht wurde Mitarbeiter des Staates und betroffene Erwerbslose von alten Hürden und Überlastung zu befreien verkehrt sich ins genaue Gegenteil. Nur so erklärt sich warum die öffentliche Sicherheit gefährdet ist wenn Erwerbslose ihren „persönlichen Ansprechpartner“ telefonisch erreichen können. Dass Telefonnummern von persönlichen Ansprechpartnern – die bekannter weise ständig und schnell wechseln – als personenbezogene Daten deklariert werden müssen um Mitarbeiter der HartzIV Behörden vor Arbeit und den Folgen eines gescheiterten Gesetzeswerks zu schützen.

Wie nennt man das gleich wenn öffentlichen Dienste und Politik(er) etwas mit aller Gewalt schönreden – insbesondere aber ohne Rücksicht auf Verluste und natürlich die Würde Betroffener (auf beiden Seiten) durchsetzen, das offensichtlich so nicht, oder nur umsetzbar ist wenn man den Tenor des Grund- und anderer Gesetze regelrecht verballhornt?