SGB 2 Dialog Offfenbach: Perso nie kopieren, scannen, gespeichern oder aufessen …

Personalausweise dürfen vom Jobcenter weder kopiert, noch gescannt und/oder gespeichert werden. Auch nicht ein bisschen, auch nicht in Offenbach am Main

Der SGB 2 Dialog Offenbach hat immer wieder erlebt, dass neben anderen Dokumenten der jeweilige (Bundes-)Personalausweis kopiert und/oder geschannt/gespeichert wurde. Personen wurden und werden unter Berufung auf die allgemeinen Mitwirkungspflichten aufgefordert, ihre Personalausweise zu diesem Zweck an Mitarbeiter_innen des Jobcenters auszuhändigen. Wir haben das im Rahmen unserer Begleitungen immer wieder problematisiert. Darüber hinaus haben die Datenschützer Rhein-Main (siehe https://ddrm.de) in Solidarität mit uns diesen Skandal bearbeitet und über den Kreis der Erwerbslosen-Initiativen hinaus bekannt gemacht. (siehe hier).

https://ddrm.de/jobcenter-offenbach-dr-m-schulze-boeing-und-die-personalausweiskopien-eine-endlose-geschichte

Die Geschäftführung des Jobcenters MainArbeit leugnete – in der Öffentlichkeit zur Stellungnahme aufgefordert – diesen Sachverhalt auch gar nicht erst, sondern gab an, in allen bekannten Fällen hätten die Personen im Rahmen eines Antragsvefahrens auf SGB-II-Leistungen diesem Kopieren/Scannen zugestimmt. Dies sei auch „im Sinne der Betroffenen“ passiert. Eine Zustimmung zu diesem rechtswidrigen Verfahren von den Antragsteller_innen auf Leistungen nach SGB II zu verlangen, ist aber bestenfalls eine Anstiftung zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit ! Denn es gibt eindeutige Klarstellung bzw. Stellungnahmen des Bundesministeriums des Innern (siehe hier), der Justiz, des Hessischen Datenschutzbeauftragten und der Datenschützer Rhein-Main, dass dieses Verfahren rechtswidrig ist.

Also: Personalausweise dürfen vom Jobcenter weder kopiert, noch gescannt und/oder elektronisch gespeichert werden. Auch nicht ein bisschen. Auch nicht in Offenbach am Main, einer Stadt, die sich zwar für die „Optionskommune“ entschieden hat, aber zweifelsfrei auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland liegt.

Vielleicht gibt es diese Praxis ja auch auf anderen Jobcentern ?

Der SGB 2 Dialog wird jedenfalls weitermachen, bis die Forderungen erfüllt sind, das Bundespersonalausweisgesetz auch im Rhein-Main-Gebiet einzuhalten und eine entsprechende Arbeitsanweisung des Jobcenters zu erlassen und öffentlich zu machen. die rechtwidrig erhobenen Daten/Scans sind umgehend zu löschen ! Alle Betroffenen können dies kontrollieren, indem sie Akteneinsicht vornehmen !

Der Geschäftsführer der MainArbeit wurde übrigens mittlerweile von den Datenschützern Rhein-Main für den „Big Brother Award“ vorgeschlagen. (siehe hier),

https://bigbrotherawards.de/

BAG Prekäre Lebenslagen

Nachtrag P.S. vom 25.04.2017: Das Jobcenter Mainarbeit möchte sich – bis auf Weiteres – an Bundesgesetze halten, aber die Geschäftsführung hofft auf ein neues Personalausweisgesetz im Rahmen von „Terrorbekämpfung“. Löschung rechtswidrig gewonnener Daten wird aber nicht mal erwähnt (siehe hier….).

https://www.op-online.de/offenbach/jobcenter-offenbach-macht-keine-kopien-ausweisen-ihrer-kunden-mehr-8200308.html