Infos zum Corona-Virus und Jobcentern – keine sozialrechtliche Beratung in Bonn

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund des Corona-Virus können bei uns in Bonn auf bis nicht bestimmte Zeit keine Beratungen stattfinden, da wir sie in den Räumlichkeiten, die wir nutzen nicht stattfinden lassen würfen.

Auch bei den Arbeitsagenturen, Jobcentern und vielen Sozialhilfeträgern können Sie nur in ganz dringenden Notfällen hingehen. Hier empfehlen wir, dass Sie sich auf den jeweiligen Websites dieser Behörden informieren.

Falls Sie Bescheide erhalten und sich nicht sicher sind, ob diese korrekt sind können Sie Widerspruch einlegen. Dazu stellen wir einen Musterwiderspruch zur Verfügung. Achten Sie bitte darauf, dass diese Widersprüche innerhalb der gesetzten Fristen bei den Behörden eingehen. Eine Begründung muss nicht zunächst erfolgen, sondern es kann darauf verwiesen werden, dass man erst  Beratung in Anspruch nehmen muss und dann die Begründung einreicht. Eine Fristsetzung zur Begründung von Widersprüchen ist nicht zulässig, da man derzeit keine Beratung in Anspruch nehmen kann, da die entsprechenden Beratungsstellen größtenteils geschlossen bleiben müssen.

Desweiteren hat auch die Bundesagentur für Arbeit Informationen zum Corona-Virus bekannt gegeben. Demnach sollen Telefon- und Online-Zugang intensiviert und ausgebaut und gleichzeitig der persönliche Kontakte werden reduziert werden.

Weiter verspricht die Bundesagentur für Arbeit, „Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.“(1)

Dafür sollen Voraussetzungen geschaffen werden, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit persönliche Kontakte minimieren werden können. Damit soll ein Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie geleistet werden und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherzustellen.

Die BA schreibt dazu:

„Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen folgende Informationen:

  1. Persönliche Vorsprachen:

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.

Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen

Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.

 

  1. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.

Außerdem finden Sie:

– Anträge auf Arbeitslosengeld I unter eServices

– Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter Jobcenter.digital

Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.

Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.

  1. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.

Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.

 

Wichtig: Die Zahlung der Geldleistungen ist gewährleistet, auch wenn eine Geschäftsstelle geschlossen ist.

 

Tipp: Viele Anliegen können Sie online erledigen. Informieren Sie sich über unsere eServices.

Informationen zum Kurzarbeitergeld

Informationen zum Kurzarbeitergeld bei Entgeltausfall aufgrund der Corona-Pandemie entnehmen Sie unserer News: Corona-Virus – Kurzarbeitergeld möglich.

Für Unternehmen: Bei Arbeitsausfällen durch Corona finden Sie hier: Aktuelle Informationen zu den Sonderregelungen der Bundesregierung und dem Kurzarbeitergeld.

Informationen für Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bei einem Träger

In den folgenden FAQ finden Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus.“(1)

 

Bei allen Fragen können Sie auch unser Forum https://www.elo-forum.org benutzen. Eine Registrierung ist allerding notwendig. Bitte sehen Sie von Anrufen ab, da wir diese Mehrarbeit neben der regulären Erwerbsarbeit nicht leisten können.

Wir hoffen, dass diese Ausnahmezustände wegen des Corona-Virus bald aufgehoben werden, da wir natürlich auch die große Gefahr sehen, dass elementare Grundrechte so aufgeweicht werden können. Dies betrifft insbesondere das Demonstrations- und Versammlungsverbot. Sollte in Deutschland eine allgemeine Ausgangssperre angeordnet werden, werden wir prüfen, ob wir dagegen gerichtlich vorgehen.

  • https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-information

Musterwiderspruch:Musterwiderspruch_Corona_Virus Musterwiderspruch_Corona_Virus

Musterwiderspruch als PDF:Musterwiderspruch_Corona_Virus

 

 

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