Warum ist das Erwerbslosenforum und die AFD und die Partei „Die Basis“ nicht vereinbar?

Das Erwerbslosenforum, die AfD und die Partei „Die Basis“ sind politisch nicht miteinander vereinbar, da sie grundverschiedene politische Ansätze haben.
Das Erwerbslosenforum setzt sich für die Rechte von Arbeitslosen und finanziell Schwache ein und fordert eine solidarische Gesellschaft, in der jeder Mensch unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation die Chance hat, ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Die AfD hingegen vertritt eine nationalistische, rassistische und anti-europäische Ideologie. Sie sieht die Lösung für gesellschaftliche Probleme in der Abschottung gegenüber anderen Ländern und in der Ausgrenzung von Minderheiten. Die AfD hat sich wiederholt gegen die Interessen von Arbeitslosen und finanziell Schwachen ausgesprochen, indem sie beispielsweise Kürzungen im Sozialsystem gefordert hat. Weiterlesen

GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden. Weiterlesen

Auch Sozialämter müssen die täglichen zusätzlichen Fahrtkosten einer Methadonbehandlung übernehmen

Auch Sozialämter müssen die täglich anfallenden Fahrtkosten zu einer Methadonbehandlung im vollen Umfang zusätzlich gewähren. Dies entschied mit Urteil vom 30. November 2022 das Sozialgericht Köln (Az.: S 10 SO 205/22). Im vorliegenden Fall wollte der Rhein-Sieg-Kreis lediglich einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 20,40 Euro anerkennen, obwohl das schon ermäßigte Monatsticket für die täglichen Fahrten von Siegburg nach Bonn 60,40 Euro beträgt. Das Sozialamt stellte sich auf den Standpunkt, dass im Regelsatz der Sozialhilfe bereits 40,– Euro für Mobilität vorhanden wären und deshalb nur ein zusätzlicher Bedarf bestehen würde. Dass dem erwerbsgeminderten Rentner, der zusätzlich aufstockende Sozialhilfe bezieht damit keine Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs des Monatsticket möglich war, wollte der Rhein-Sieg-Kreis nicht akzeptieren. Dem widersprach das Sozialgericht Köln und verwies darauf, dass durch eine tägliche Methadonbehandlung für den Mann ein erheblicher Mehrbedarf gegenüber anderen bestehen würde und seine soziale und kulturelle Teilhabe eingeschränkt würde. Im Übrigen würden bundesweit die Jobcenter und auch die umliegenden Sozialämter vom Rhein-Sieg-Kreis mittleiweile einen derartigen Mehrbedarf anerkennen. Das Erwerbslosenforum Deutschland hatte den Mann unterstützt seine Rechte durchzusetzen.Urteil inzwischen rechtskräftig. Weiterlesen

Der Paritätische vermeldet: Stationäre Behandlung von Menschen mit Behinderung – G-BA schafft Voraussetzungen für Krankengeldanspruch von Begleitpersonen

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschreibt nun in einer neuen Richtlinie, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patientin oder den Patienten als auch für die mitaufgenommene Begleitperson zu verfassen sind.

 

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