Auch Sozialämter müssen die täglichen zusätzlichen Fahrtkosten einer Methadonbehandlung übernehmen

Auch Sozialämter müssen die täglich anfallenden Fahrtkosten zu einer Methadonbehandlung im vollen Umfang zusätzlich gewähren. Dies entschied mit Urteil vom 30. November 2022 das Sozialgericht Köln (Az.: S 10 SO 205/22). Im vorliegenden Fall wollte der Rhein-Sieg-Kreis lediglich einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 20,40 Euro anerkennen, obwohl das schon ermäßigte Monatsticket für die täglichen Fahrten von Siegburg nach Bonn 60,40 Euro beträgt. Das Sozialamt stellte sich auf den Standpunkt, dass im Regelsatz der Sozialhilfe bereits 40,– Euro für Mobilität vorhanden wären und deshalb nur ein zusätzlicher Bedarf bestehen würde. Dass dem erwerbsgeminderten Rentner, der zusätzlich aufstockende Sozialhilfe bezieht damit keine Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs des Monatsticket möglich war, wollte der Rhein-Sieg-Kreis nicht akzeptieren. Dem widersprach das Sozialgericht Köln und verwies darauf, dass durch eine tägliche Methadonbehandlung für den Mann ein erheblicher Mehrbedarf gegenüber anderen bestehen würde und seine soziale und kulturelle Teilhabe eingeschränkt würde. Im Übrigen würden bundesweit die Jobcenter und auch die umliegenden Sozialämter vom Rhein-Sieg-Kreis mittleiweile einen derartigen Mehrbedarf anerkennen. Das Erwerbslosenforum Deutschland hatte den Mann unterstützt seine Rechte durchzusetzen.Urteil inzwischen rechtskräftig. Weiterlesen

Der Paritätische vermeldet: Stationäre Behandlung von Menschen mit Behinderung – G-BA schafft Voraussetzungen für Krankengeldanspruch von Begleitpersonen

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschreibt nun in einer neuen Richtlinie, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patientin oder den Patienten als auch für die mitaufgenommene Begleitperson zu verfassen sind.

 

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Ab sofort können in den Raumen von Lucky Luke keine sozialrechtliche Beratungen mehr angeboten werden

Anfang März 2022 hat der Vermieter der BuschBude, zu einem Gespräch eingeladen. Für Lucky Luke völlig überraschend kündigte das Mietverhältnis zum 30.06.2022. Der Vermieter argumentierte, dass er Teile der Gesamtimmobilie verkaufen wird. Die in seinem Besitz verbleibenden Räumlichkeiten inklusive der BuschBude wird er weiterhin vermieten, aber leider nicht mehr an Lucky Luke e.V.. Zudem untersagte er ab sofort, dass andere Gruppen – unter anderem auch wir das Erwerbslosenforum Deutschland – die Räumlichkeiten zu benutzen

Trotz Bemühungen von Lucky Luke konnte keine Lösung gefunden werden. Auch der Nachmieter der Bonner Muhabbet Verein, der schon einen Teil des Geländes benutzt, hat eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten ausgeschlossen, obwohl er diese meistens nur an den Wochenenden nutzt.

Damit gehen 15 Jahre erfolgreiche Integrationsarbeit für Kinder und  Jugendliche verloren und  es fehlt auch Raum für andere Gruppen wie zum Beispiel als großer Versammlungsraum für Buschdorfer Organisationen, politischen Parteien, Beratung durch das Erwerbslosenforum Deutschland (Harz IV – Beratung), Flötengruppe von Schulkindern, Bastelgruppe für Seniorinnen, Projektarbeit mit den beiden OGS’en und Proberaum zum gemeinsamen Musizieren.

Wir bedauern diese Entwicklungen sehr.

Wir, das Erwerbslosenforum Deutschland bemühen uns derzeit andere Räumlichkeiten in Bonn zu bekommen. Allerdings wird sich dies bis Anfang ‚Juni hinziehen.
Deshalb bitten wir Sie regelmäßig unsere Website www.erwerbslosenforum.de zu besuchen und auch unser Forum www.elo-forum.org zu benutzen. Sobald wir nähere Infos haben, werden wir Sie über unsere Website informieren.

„Die Waffen nieder!“ – Aufruf aus der Friedensbewegung

Etwa 150 Personen und 10 Organisationen aus der Friedensbewegung appellieren in einem
Aufruf „Die Waffen nieder!“ an alle politisch Verantwortlichen, sich für die sofortige
Beendigung des Krieges in der Ukraine und für eine Rückkehr zu Diplomatie und
Verhandlungen einzusetzen. Russland wird aufgefordert, den völkerrechtswidrigen Angriff
umgehend zu beenden und die Truppen aus der Ukraine abzuziehen.
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Eine schöne „Bescherung“ für Millionen Strom- und Gaskunden.

(Foto: Olivier Douliery/dpa)

Grünwelt / Gas.de stellt Belieferung mit Gas ein.

Wenn Frau Baerbock schnattert ist das ihre Sache. Wenn hingegen ein deutscher Außenminister „schnattert“, kann wird das ein Beben auslösen.

Durch derlei „Geschnattere“ ziehen nun Preise für Gas dermaßen an, dass Versorger in die Pleite gehen und Millionen Kunden mitreißen. Natürlich, da die Stromerzeugung vielfach bereits von Kohle auf Gas umgerüstet wurde, betrifft das dann auch die Strompreise.

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Was Kunden jetzt tun müssen…