„Rekordbeschäftigung“ ein Armutszeugnis!

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Von 2013 auf 2014 stieg die Anzahl von Armut und Ausgrenzung Betroffener um rund 300.000 Personen. Somit stieg die Anzahl Betroffener von 20,3 Prozent, also 16,2 Millionen Menschen in 2013, auf 20,6 Prozent und damit 16,5 Millionen Menschen 2014 in Deutschland.

Zugleich stieg laut Hans Boeckler Stiftungdie Einkommensarmut in Deutschland (Working Poor) nach aktuellen Daten zuletzt von 16,1 Prozent im Jahr 2013 auf 16,7 Prozent 2014. Damit waren mehr als 13 Millionen Menschen in Deutschland von Armut bedroht – das heißt, sie verfügten gemäß der gängigen wissenschaftlichen Definition über weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens.

Während für die einen – scheinbar alles sagend – die Beschäftigung boomt und „die Arbeitslosenzahlen so niedrig sind, wie seit 24 Jahren nicht mehr“ zeichnen die real bewerteten, nackten Zahlen, ein trauriges Bild. Verdi veröffentlicht dazu „Nach wie vor bröckelt das Normalarbeitsverhältnis weg: 38 % aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich in atypischer Beschäftigung. Mehr als 50 % der atypisch Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen. Was gern verschwiegen wird: Im Gegenzug hat das Arbeitsvolumen hat kaum zugenommen.

Hartz IV ist dabei der Hauptindikator für diese „Rekordbeschäftigung“ denn es sorgt mit seinen Sanktionsmöglichkeiten dafür, dass die immer mehr zerstückelten, früheren Vollzeitjobs, wenn auch unfreiwillig, von jemandem besetzt werden. Wenn z.B. aus 3 Stellen in einem 3-Schichtbetrieb, 9 Teilzeitstellen gemacht werden verdreifacht das mit einem Schlag die zuvor 3 Beschäftigten, auf 9 „Beschäftigte“. Dass letztere dann dabei mehr Arbeit und unbezahlte Überstunden für letztlich weniger Geld leisten müssen zählt in der Propagandaschlacht um immer mehr Rendite schon lange nichts mehr. Auch das ist ein Armutszeugnis, aber eben der besonderen Art, für unsere dahingehend Wirkenden aus Politik, Wirtschaft und insbesondere den Medien, die sich für derlei „Werbung“ hergeben.

Aufruf des Armutsnetzwerks e.V. zum kommenden Winter!

Das Armutsnetzwerk ruft Politik und Verwaltung und insbesondere die Zivilgesellschaft in Deutschland dazu auf, nicht abseits zu stehen, wenn Menschen in existentielle Not geraten und vom Kältetod bedroht sind. „Engagieren Sie sich in Initiativen oder kommunalen Einrichtungen wie Tagestreffs, Kirchen, Sozialverbände“, wünscht sich der Initiator des Aufrufs.

Als Sofortmaßnahmen fordert das Armutsnetzwerk die Bereitstellung von Wärmestuben und Notquartieren z.B. in kirchlichen Räumen, U-Bahnen und Rathäusern. „Helfen Sie mit, ein Klima der Achtsamkeit gegenüber den Betroffenen zu schaffen, um die akute Not der Wohnungslosen im Winter zu lindern“, wünscht sich Jürgen Schneider, der auf das örtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern setzt. „Geben Sie die Rolle des passiven Zuschauers auf und unterstützen Sie die längerfristigen Projekte in Ihrer Umgebung durch Ihre Mithilfe und/oder Spenden.“

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„Armut ist kein Zufall“ – Nationale Armutskonferenz legt 2. Schattenbericht „10 Jahre Hartz IV“ vor.

sozialprotest Er trägt den Titel „Zehn Jahre Hartz IV – zehn verlorene Jahre“. Vor der Berliner Bundespressekonferenz betonte nak-Sprecher Dr. Frank Johannes Hensel, Armut sei „kein unglücklicher Zufall“. Er forderte mehr politische Entschiedenheit bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Deutschland. „Wir dürfen keine weiteren Jahre mehr verlieren!“

Denn inzwischen wachse jedes fünfte Kind in Deutschland in einer einkommensarmen Familie auf. Daran habe auch das von der Bundesregierung 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket nichts ändern können.

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OLG Frankfurt stärkt Kinderrechte.

kinderarmut

Bereits am 28 05.2015 erging der Beschluss des OLG Frankfurt ( Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 28.05.2015 – 5 UF 53/15 ) dass ein Elternteil vor dem Zugriff auf das Konto des Kindes entweder das andere Elternteil, oder den Sozialhilfeträger in Anspruch zu nehmen hat. Man darf gespannt sein wie sich dies mit dem Nachrangigkeitsgrundsatz der Sozialhilfe und der Sozialgerichtsbarkeit  vertragen wird. Alleinerziehende können sich zumindest in ähnlichen Fällen auf diesen Beschluss berufen wenn sie, anstatt das Sparguthaben des Kindes anzugreifen, Hilfe beim Sozialhilfeträger beantragen und abgewiesen werden.

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Kürzungen / Sanktionen bei Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern unheilbar rechtswidrig wenn…

geldWer als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern eine Sanktion erhält, dem müssen im Sanktionsbescheid in jedem Fall Sachleistungen gewährt werden, egal ob der Betroffene einen Antrag hierauf gestellt hat, oder nicht.

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