Ein-Euro-Jobs nur für Dicke – Jobcenter übersteigt die Grenze der Geschmacklosigkeit

 Diskussion im Forum
Bonn – Erbost zeigt sich das Erwerbslosen Forum Deutschland über den Job-Center Flensburg. »Mit Ein-Euro-Jobs nur für Dicke, die dann noch ausgerechnet einen Fitness-Parcours anlegen sollen, übersteigt der Job-Center eindeutig die Grenzen der Geschmacklosigkeit und seiner zulässigen Kompetenzen, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Übergewichtsprobleme und deren Behandlung seien eindeutig die Aufgaben von Rehabilitationsträger und nicht Aufgaben von Hartz IV-Behörden. »Übergewicht durch Billigstarbeit abbauen zu wollen, ist Stigmatisierung und erinnert uns an furchtbare Zeiten.

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Bekanntes Diskussionsforum der Sozialämter musste abgeschaltet werden

Duisburg – Bisher konnten bundesweit Hartz IV-Behörden und Sozialamtmitarbeiter in einem Meinungsforum im Netz Fachfragen diskutieren oder praktische Hinweise auf ihre Arbeit geben. Doch dann wurde dort auf zynische Art diskutiert, ob Hartz IV-Empfänger ihren Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Organen aufbessern könnten. Es hagelte heftige Kritik vom „Erwerbslosen Forum Deutschland“ und dem Online-Nachrichtenportal „gegen-hartz.de“, die in den Beiträgen eine Hetze gegen Hartz IV Bezieher sieht. Daraufhin nahm die Stadt Duisburg, als Betreiber des Forums, die Seiten aus dem Netz. Ausdrücklich entschuldigte sich die Stadt Duisburg zu den Vorfällen. Das Forum soll demnächst nur noch als geschlossene Diskussionsplattform zur Verfügung gestellt werden.

Diskussionen im Erwerbslosen Forum Deutschland dazu.

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Fachkundige Stellungnahmen zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1523/08 (Hartz IV) liegen vor

alg-IIVerfassungsbeschwerde einer allein stehenden Frau aus dem Rhein Neckar-Kreis
Karlsruhe –Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klägerin Prozesskostenhilfe gewährt, die nach erfolgloser Klage gegen die Höhe der Hartz IV-Regelleistungen vor dem Bundessozialgericht nun mittels einer Verfassungsbeschwerde dagegen zur Wehr setzen will. Gleichzeitig haben die höchsten Richter dem Bundestag, Bundesrat, der Bundesregierung, allen Landesregierungen sowie der Bundesagentur für Arbeit, als Beteiligte die eingereichte Verfassungsbeschwerde zugeleitet und bis zum 30.November 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme aufgegeben. Dazu wurden neben dem Statistischen Bundes amt, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Sozialverbände als sachkundige Dritte um eine Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahmen liegen inzwischen vor und können ab sofort gelesen werden.
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