Anwaltspflicht ab Landessozialgerich;t Kostenfreiheit von Sozialgerichten soll abgeschafft werden; Berufung nur, wenn vorher zugelassen
Anbei der Entwurf des Bundesrats zur Änderung des Sozialgerichtgesetzes. Vorläufiger Horror soll dabei Anwaltszwang ab dem Landessozialgericht sein und die Abschaffung der Kostenfreiheit bei Klagen. Dies trifft insbesondere die Gruppen, die kaum die finanziellen Mittel haben. Begründet wird dies mit den sprunghaft angestiegenen Klagen, insbesondere bei Hartz IV. Hinzu kommt, dass Berufungen nur dann durchgeführt werden, wenn diese vom Sozialgericht zugelassen wurde. Ebenso will man das Amtsermittlungsprinzip aushebeln, indem Beweismittel, Erklärungen und Tatsachen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig vorgebracht werden. Das heißt nichts anderes, dass die Gerichte nicht mehr von selbst ermitteln und positive Beweise erheben sollen. Auch sollen Beteiligte in Zukunft auch nicht mehr zusätzliche eigene Sachverständige anhören lassen können. Weiterlesen