Merkel stolpert über Soziatarif bei Strom. Erwerbslosen Forum zieht Musterantrag zurück

Die Ankündigung des Erwerbslosen Forum Deutschland Anträge auf volle Übernahme der Stromkosten zu versenden und sich dabei auf die Bundeskanzlerin zu beziehen hat die Regierung zur Klarstellung veranlasst.

Das war wohl für die Regierung zu viel, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland medienwirksam angekündigt hat, es wolle Erwerbslose ermuntern, dass sie Anträge auf volle Übernahme der Stromkosten zustellen und sich dabei auf das Sommerinterview von Angela Merkel zu beziehen.
Der Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sprach heute Mittag zu Merkels Äußerungen in Berlin, es habe sich dabei wohl eine "gewisse Unschärfe" eingeschlichen, was nichts anderes besagt. Die Begründungen von Angela Merkel zur Ablehnung eines Sozialtarifs für Strom hat sich als Super-Gau entpuppt. Ihre Begründung für den Ausbau von Atomstrom und die konsequente Ablehnung eines Sozialtarifs sind nun nicht mehr haltbar. Es war unter anderem auch ein Sieg von uns.

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Bündnis »Gegen vorsätzliche Kürzung bei Schulkindern« gebildet

Im Mai hat sich ein bundesweites Bündnis gebildet, das in einer Plattform die Forderung aufstellt, den Wachstumsbedarf von Kindern aus Hartz IV-Familien sofort wieder anzuerkennen und die vorsätzlichen Kürzungen bei Kinder- und Jugendlichen wieder zurück zunehmen. Vor Hartz IV wurde der Wachstumsbedarf bei Kinder- und Jugendliche anerkannt und entsprechende altersgemäße Leistungen anerkannt. Mit den Hartz IV-Gesetzen ging die Bundesregierung (auch die jetzige) damit zurück in die Zeit von Weimar und des Faschismus, in der sogar der Bedarf von Kindern bis 16 mit dem von Säuglingen gleichgesetzt wurde. Es wird Zeit die beteiligten Akteure zu fragen, warum dieser Missstand nie aufgegriffen wurde. Diese Plattform ist über die Webseite www.kinderarmut-durch-hartz4.de zu erreichen. Weiterlesen

Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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Hartz IV: «Kommunen können und bringen es nicht»!

arbeitsquoteNach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vor kommunaler Trägerschaft bei Hartz IV gewarnt

Bonn – Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht warnt das Erwerbslosen Forum Deutschland verantwortliche Politiker vor zu schnellen Festlegungen zu Gunsten von Kommunen bei der Betreuung von Hartz IV-Empfänger. Die Integrationserfolge stellen sich nach drei Jahren «Hartz IV-Experimentieren» als Armutszeugnis heraus, da es kaum Erkenntnisse über die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Stellen gibt. «Der Deutsche Landkreistag feiert  zwar immer wieder ihre angeblichen Erfolge. Tatsächlich vermitteln sie pro Quartal und pro Kommune mal gerade 231 Hartz IV-Empfänger, wobei der Deutsche Landkreistag keine Angaben machen kann, wie viele Menschen dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (1). Kommunen können und bringen es nicht», so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
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Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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