Hartz IV-Betroffene vergeben Schulnoten für das Jobcenter in der StädteRegion Aachen

Der Umfragebericht Unabhängige „Kundenzufriedenheitsumfrage“ der Initiative ‚Netzwerk SGB II Aachen‘ wurde heute, am 6. Januar 2012, dem Jobcenter vorgelegt.
Umfragebericht (PDF 1,2 MB)

Aus dem Bericht: Im Vergleich zur offiziellen Auswertung der Jobcenter geben die von der Initiative Netzwerk SGB II Befragten deutlich schlechtere Beurteilungen. Bei der Gesamtbewertung wurde von 55 % mit der Note 4, 5 oder 6 bewertet.

„Kunden“ fühlen sich durch Ton und Ausdrucksweise in den Jobcenter-Geschäftsstellen abgewertet und nicht mit Respekt behandelt. Zitat: “Man kommt sich vor wie ein Bittsteller“. „Man vermisst schon den ganz normalen Anstand“. Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden demnach zwar als Kunde bezeichnet, aber im Vergleich zum Kundenstatus in der Geschäftswelt nicht als solche behandelt.

Kenntnis von einer Beschwerdestelle beim Jobcenter haben laut Umfrage nur 15 %.

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Zeitung: Hartz IV-Satz könnte auch 2013 um 10 Euro angehoben werden

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

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Frankfurt – Für Hartz IV-Bezieher soll auch im nächsten Jahr der Regelsatz um mindestens zehn Euro steigen. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ in ihrer heutigen (Samstagausgabe) Ausgabe. Die Erhöhung ergäbe sich aus einer bisher unbeachtet gebliebenen Passage in dem von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungsgesetz. Darin wird davon ausgegangen, dass der Regelsatz 2013 von heute 374 Euro mindestens auf 384 Euro steigen wird. Mit dieser Anhebung wird in dem Gesetz die für 2013 und 2014 geplante schrittweise Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags begründet, so die Zeitung.
Zwischen den Hartz IV-Bezügen und dem steuerlichen Grundfreibetrag besteht eine enge Beziehung. Demnach definieren der monatliche Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten das sogenannte Existenzminimum. Laut Verfassung darf das Existenzminimum bei Erwerbseinkommen nicht besteuert werden, was durch den Grundfreibetrag gewährleistet sein soll. Wenn das Existenzminimum beispielsweise durch Preissteigerung wächst, dann muss das durch steuerliche Freibeträge angepasst werden, was bei Steuerzahlern zu einer Entlastung führt.

In der Gesetzesbegründung des Steuersenkungsgesetzes heißt es: „Eine Erhöhungsnotwendigkeit des Grundfreibetrags ergibt sich schon durch den im Sozialrecht seit diesem Jahr geltendem neuen Fortschreibungsmechanismus für die Regelbedarfe“. Das bedeutet, dass durch die Neuberechnung des Regelsatzes, der seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr an der Rentenanpassung orientieren darf, sondern an den  Nettolöhnen und Preissteigerungen, ergib sich für 2013, dass das Existenzminimum um jährlich 10 Euro steigen wird. Derzeit liegt da Existenzminimum bei 7.896 Euro und der Grundfreibetrag beträgt 8.004 Euro ab dem Steuern bezahlt werden müssen.

mb

Arbeitsmarktpolitik: Wie eine schizophrene Psychose

Quelle: R B by Gerd Altmann_pixeli

Quelle: R B by Gerd Altmann_pixeli

Bonn – Mindestens 100.000 Menschen tauchen nicht in der Arbeitslosenstatistik auf. Möglich macht dies eine 2008 eingeführte Gesetzesänderung. Danach sind Personen, die mindestens 58 Jahre alt sind und wenigstens zwölf Monate Hartz IV beziehen, ohne ein Jobangebot bekommen zu haben, gelten nicht als arbeitslos. Und erst gestern wurde auch bekannt, dass mindestens jeder vierter neu gemeldeter Erwerbsloser sofort in Hartz IV rutscht. Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auf, endlich aus ihrem Schönwettertraum aufzuwachen und anzuerkennen, dass nicht gut in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

„Ein gesund denkender Mensch geht normalerweise davon aus, dass nicht als arbeitslos geltende Menschen Einkommensbezieher sind und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Aber genau an solchen Phänomenen werden die pathologischen Formen der gesamten Hartz-Gesetzgebungen deutlich. Vergleichbar einer schizophrenen Psychose wird die Realität geleugnet und stattdessen einen Scheinwelt konstruiert und präsentiert. Als Ärztin müsste Ursula von der Leyen genau wissen, was Linderung in solchen Fällen ermöglicht: Die konsequente Einführung der Realität. Aber dann müsste sie eingestehen, dass nichts gut in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist und Versagen der Konzepte jeden Tag deutlicher wird.“

Hartz IV lässt Weihnachten kaum zu / Erschrocken über Respektlosigkeit gegenüber Hartz IV-Beziehenden

weihnachten-pixelio

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Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland erinnert daran, dass Hartz IV-Beziehende mittlerweile seit Jahren ein Weihnachtsfest in absoluter Bescheidenheit verbringen müssen, da im Hartz IV-Regelsatz solche Anlässe nicht vorgesehen sind. „Während Erwachsene sich eventuell damit arrangieren können, wird den Kindern aus Hartz IV-Haushalten besonders drastisch gezeigt, was sie unserem Staat wert sind“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Während der Vermittlungsausschuss im Februar Erwachsenen fünf Euro mehr Hartz IV zubilligte, wurde der Regelsatz für Kinder und Jugendliche nicht erhöht. „Auch bei der längst fälligen Anpassung des Hartz IV-Satzes zum 1. Januar gehen Kinder und Jugendliche erneut leer aus“, so Behrsing weiter. Mit der sogenannten Hartz IV-Reform wurden gleichzeitig zahlreiche Positionen aus dem Regelsatz herausgestrichen, die angeblich nicht „existenzsichernd“ seien. So auch das Symbol von Weihnachten: Der Weihnachtsbaum.

Gehörte er noch bis 2010 zu den Positionen „Schnittblumen und Zimmerpflanzen“ der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) wurde mit der Neuberechnung wurde ab 2011 den Hartz IV-Leistungsbeziehern diese Position aberkannt. Die Gesetzesbegründung lautete: „Die Position Schnittblumen und Zimmerpflanzen gehören nicht zum erforderlichen Grundbedarf und sind nicht existenzsichernd. Sie werden deshalb auch nicht mehr für den Regelbedarf berücksichtigt.“

Erwerbslosen Forum Deutschland kritisiert blinde Sanktionswut der Jobcenter

In seinem diesjährigen Weihnachtsrundbrief * zeigte sich das Forum über die drastische Zunahme von Sanktionen gegenüber Hartz IV-Beziehenden erschrocken. Kletterte die Zahl der Sanktionen 2010 auf 800.000 hoch, so erwartet die Bundesagentur für Arbeit für 2011 noch mal einen Anstieg von 100.000 zusätzlich. „Wir sind darüber erschrocken, welchen Druck inzwischen die Jobcenter ausüben können. 2011 Jahr können wir zu Recht als das Jahr der blinden Sanktionswut bezeichnen“ heißt es in dem Weihnachtsrundbrief. Besonders junge Menschen, Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund seien davon besonders scharf betroffen. Die Sanktionswut mache auch nicht vor werdenden Müttern halt. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sei 2011 immer wieder damit konfrontiert gewesen sein, dass selbst jungen schwangeren Frauen von Jobcentern auf Null sanktioniert wurden. In allen Fällen, wo die Initiative rechtliche Hilfe organisierte mussten die Jobcenter die Sanktionen ganz zurück nehmen.

Es wurden sich aber auch Beschwerden von jungen Schwangeren häufen, wonach es den Mitarbeitern in Jobcentern an der notwendigen Sensibilität und Respekt gegenüber werdenden Müttern mangelt, so das Resümee des Forums.

„Auf Grund dieser erschreckenden Fälle und Zahlen fordern wir die Politik auf, ein sofortiges Sanktionsmoratorium durch zusetzen, denn wenn Menschen sich rechtlich gegenüber Sanktionen wehren, sind die Jobcenter kaum erfolgreich und das darf nicht ignoriert werden“, so Behrsing in Bonn.

* http://www.erwerbslosenforum.de/

Änderungen bei den Hartz IV-Regelbedarfen ab Januar 2012

Nürnberg – Zum Jahreswechsel treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die insbesondere Kunden der Grundsicherung betreffen. Darauf wies heute die Bundesagentur für Arbeit hin. Konkret gelten ab 1. Januar neue Regelbedarfe für Hartz IV. Alleinstehende und alleinerziehende Personen erhalten monatlich 374 Euro, also 10 Euro mehr. Mit der Erhöhung sollen die Preissteigerungen aufgefangen werden. Zudem orientieren sich die Anpassungen auch an der Lohnentwicklung und nicht mehr, wie bis 2009 an der Rentenentwicklung. Letztmalig wurde der Hartz IV-Regelsatz im Juli 2009 angepasst. Fachleute kritisieren, dass die jetzige Erhöhung um zehn Euro an der tatsächlichen Preissteigerung vorbei geht. Zudem wird kritisiert, dass bei Kindern und Jugendlichen keine Erhöhung vorgenommen wurde.

Konkret erhalten:

Alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte: 374 Euro

Zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner, jeweils: 337 Euro

Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen: 299 Euro

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: 287 Euro

Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: 251 Euro

Kinder von 0 bis unter 6 Jahre: 219 Euro

Einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus. Die Anpassungen sollen automatisch von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgenommen werden, damit sind gesonderte Anträge in den Jobcentern nicht erforderlich. Ebenfall erhalten alle  Bedarfsgemeinschaften bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden Änderungen, so die BA laut einer Pressemitteilung.

Menschen, die am Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst teilnehmen und ergänzend Hartz IV beziehen, dürfen künftig von ihrem Taschengeld 175 EUR monatlich behalten, ohne ihre Ausgaben (für Versicherungen und Werbungskosten) nachweisen zu müssen. Dabei werden 115 Euro laufende Ausgaben und 60 Euro Taschengeld zugrunde gelegt. Sind die laufenden Ausgaben nachgewiesen höher als 115 Euro, werden diese zuzüglich 60 Euro berücksichtigt.