Bonn/Gelsenkirchen – Eine Gelsenkirchener Hartz IV-Bezieherin hatte für ihre Kinder einen Antrag für das Bildungspaket gestellt, nachdem Arbeitsministerin Ursula von der Leyen am 25. Februar die betroffenen Eltern aufgefordert hatte, sofort Anträge zu stellen, damit Leistungen auch rückwirkend zum 1. Januar für die Kinder ausgezahlt werden können. Am 30. März, fünf Tage nach der Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Christian Wulf erhielt sie vom Jobcenter ein Schreiben, dass das Gesetz nicht in Kraft getreten sei. Aus diesem Grunde könnte dem Antrag nicht entsprochen werden.
Wörtlich hieß es in der Absage des Jobcenters: „Wie sie vielleicht aus der Presse entnommen haben, konnte nach dem Scheitern der Gesetzesvorlage über Leistungen für Bildung und Teilhabe im Bundesrat auch im Vermittlungsausschuss keine Kompromisslösung gefunden erzielt werden. Aus diesem Grunde ist das Gesetz nicht zum 1.1.2011 in Kraft getreten“.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Mir scheint, dass das Jobcenter Gelsenkirchen eine Mitarbeiterin beschäftigt, die man als Schlafmütze des Jahres bezeichnen darf. Jedenfalls scheint sie nicht so vertraut mit der Presse zu sein, sonst hätte sie gut fünf Wochen nach Verabschiedung des Gesetzespakets mitbekommen können, dass ihr Sachstand im Dezember 2010 stehen geblieben war. Ich hoffe, dass dies eine Einzelentscheidung einer schläfrigen Mitarbeiterin ist und nicht ein Mustertext des Jobcenters Gelsenkirchen. Kosten für den jetzt notwenigen Widerspruch entstehen dem Jobcenter auf jeden Fall“.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland hatte diese Woche das Bildungspaket und den Umgang damit als ein völliges Desaster bezeichnet. In fast kaum einer Kommune gäbe es derzeit Strukturen, um den etwa 2,5 Millionen bedürftigen Kindern aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen zu eröffnen. Die Initiative forderte die Bundesagentur für Arbeit, Sozial- und Wohnungsämter auf, betroffene Familien sofort zu informieren, damit die Leistungen des Bildungspakets umgehend beantragt werden. „Wenn Arbeitsministerin Ursula von der Leyen auf ihrer Internetseite vollmundig ankündigt, dass Kinder jetzt einen Rechtsanspruch auf Bildung hätten, hat sie auch dafür zu sorgen, dass dieses Recht allen Kindern zuteil wird, kritisierte Behrsing. Nichtinformation, Anträge und Fristen verwehrten den Kindern ihre Rechte. „Es entsteht der Eindruck, dass über diesen Weg Gelder eingespart werden sollen“, erklärte Behrsing weiter.
Schreiben des Jobcenters Gelsenkirchen vom 30. März jobcenter_gelsenkirchen