Bonn – Eltern die Hartz IV-Leistungen, Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylleistungsbewerbergesetz oder den Kinderzuschlag beziehen sollten noch in diesem Monat das sogenannte Bildungs- und Teilhabegesetz beantragen. Nur so kommt jedes Kind in den Genuss, 108 Euro rückwirkend vom 1 Januar zu erhalten. Darauf weist das Erwerbslosen Forum Deutschland hin. Allerdings läuft die Frist nur bis zum 30 April. Wer bis dahin keinen Antrag gestellt hat, geht leer aus. Der Betrag setzt sich aus 78 Euro für das Schulmittagessen (monatlich 26 Euro) und 30 Euro (10 Euro für den Teilhabegutschein) zusammen. Für die Auszahlungen müssen keine Nachweise erbracht werden (§ 77 Abs. 11 SGB II).
Das Erwerbslosen Forum Deutschland kritisiert, dass weder das Bundesarbeitsministerium noch die verschiedenen Behörden die Eltern informieren, dass ihre Kinder einen Anspruch haben und unverzüglich ein Antrag für rückwirkende Leistungen gestellt werden muss. „Viele Eltern wissen überhaupt nicht, dass sie z.B. mit dem Bezug von Wohngeld überhaupt einen Anspruch haben. Wir fordern das Bundesarbeitsministerium und die verschiedenen Behörden auf, die Eltern darüber unverzüglich zu informieren. Denn wenn Kinder einen Rechtsanspruch haben, ist der Gesetzgeber und die ausführenden Behörden auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Recht auch in Anspruch genommen werden kann, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Auch Asylbewerber sollten für ihre Kinder einen Antrag stellen. So hatte der Berliner Senat am 5. April beschlossen, dass die Leistungen aus dem Hartz IV-Bildungspaket auch an Asylbewerberkinder ausgezahlt werden. Sollten die Sozialämter aus anderen Bundesländern diese Anträge ablehnen, dürften nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland gute Chancen vor Gerichten bestehen.
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